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Prozesstermin gegen DHV wegen Faserhanf

Meldung des DHV vom 20. 12. 2003

Es ist soweit, das Hauptverfahren gegen den DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und den Experten für “Cannabis und Führerschein” Theo Pütz ist eröffnet worden und der öffentliche Prozesstermin steht fest.


Datum: 29.01.2004, 9.00 Uhr

Ort: Amtsgericht Tiergarten Raum A 138 Turmstraße 91 10559 Berlin

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am Rande der Hanfparade 2002 Betäubungsmittel besessen und abgegeben zu haben. Tatsächlich handelte es sich um Nutzhanf, der auf ca. 3000 ha in Deutschland legal angebaut wird. Wurth und Pütz hatten die abgeernteten Pflanzen zu Dekorationszwecken zur Hanfparade 2002 angeliefert. Mit einem THC-Gehalt von unter 0,1 Prozent waren die Pflanzen zu Rauschzwecken völlig ungeeignet. Trotzdem konstruiert die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Schließlich könnte die Wagenladung insgesamt über zwei Gramm THC enthalten haben! Dass kein Mensch so viel Hanf konsumieren kann, wird achselzuckend ignoriert.

Als Hans-Christian Ströbele nach dem übergriff der Polizei die Rückgabe der Pflanzen forderte, entstand daraus auch der Raab-Song “Gebt das Hanf frei”. Dieser Prozess dürfte für die deutsche Hanfwirtschaft über den konkreten Fall hinaus interessant werden. Justiz und Behörden verhalten sich im Zusammenhang mit dem Biorohstoff Nutzhanf beinahe paranoid, was z.B. die Geschäftsdurchsuchungen und Anklagen wegen Handel mit der Räuchermischung “Knaster” eindrucksvoll zeigen.

Der Prozesstermin verspricht also interessant zu werden. Hier können Hanffreunde live miterleben, wie deutsche Staatsanwälte versuchen, harmlosen Nutzhanf zur gefährlichen Droge aufzubauschen.

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