Wie der Münchner Merkur gestern mit Verweis auf interne Informationen aus dem Kabinett Seehofer berichtete, soll das Volksbegehren “Ja zu Cannabis” heute abgelehnt werden. Die Bayrische Staatsregierung betrachte sich, wie im Vorfeld bereits befürchtet wurde, nach Prüfung von “Ja zu Cannabis in Bayern” als nicht zuständig. Es handle sich bei bei der Initiative um etwas, das die Gesetzgebung auf Bundesebene betreffe, wofür Volksbegehren in Bayern nicht zulässig sind. Jetzt muss der Bayrische Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob das Volksbegehren zugelassen wird und die nächste Hürde nehmen kann. Die wäre mit 950.000 Unterschriften, die nicht auf der Straße, sondern in den Bürger- und Gemeindeämtern gesammelt werden müssen, nicht minder schwierig zu meistern.
top of page
bottom of page
Comments