Verfolgt die Polizei heute wirklich primär Drogendealer statt Konsumenten? Sind Konsumenten entkriminalisiert? Ein Blick in die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik 2012 verrät: Mitnichten! Hierzu ein Kommentar von DHV Mitarbeiter Maximilian Plenert.
Rauschgiftdelikte – Cannabis, Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 2011: 101.186 2012: 106.215 +5,0%
Anteil der ‘konsumbezogenen Delikte’ an der Rauschgiftkriminalität 2011: 72% 2012: 73%
Die Zahl tatverdächtiger Jugendlicher (14 bis unter 18 Jahre) ist um 6,7 Prozent auf 200.257 zurückgegangen (2011: 214.736;). Bei Rauschgiftdelikten (nur ‘konsumbezogene Delikte’) ist die Zahl jugendlicher Tatverdächtiger 2012 um 0,8 Prozent auf 16.814 gestiegen (2011: 16.685). – Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, Kurzbericht
Bei den tatverdächtigen Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) ist insgesamt ein Rückgang um -4,0 Prozent auf 196.255 (2011: 204.491) festzustellen. Bei Rauschgiftdelikten (nur ‘konsumbezogene Delikte’) ist die Zahl heranwachsenden Tatverdächtiger 2012 um 0,7 Prozent auf 24.548 gestiegen (2011: 24.386). – Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, Kurzbericht
Der Begriff „konsumnahes Delikt“ umschreibt die allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese betreffen Delikte nach § 29 BtMG, die den Besitz, den Erwerb und die Abgabe von BtM sowie ähnliche Straftaten umfassen. Unter dem Begriff „Handelsdelikte“ werden Delikte des illegalen Handels mit und Schmuggels von Rauschgiften nach § 29 BtMG sowie die Delikte der illegalen Einfuhr von BtM nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zusammengefasst. – Bundeslagebild 2011
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