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AutorenbildEric wrigth

Unternehmen lassen Bewerber auf Drogen testen

Mehrere Pressemeldungen haben sich letzte Woche mit Drogenscreenings in Betrieben befasst. Drogenscreenings sind zwar schon seit Jahren bei vielen Firmen üblich bei Neueinstellungen, aber es scheinen immer mehr zu werden. Doch auch Widerstand formiert sich.


Ein Artikel in DERWESTEN fasst das Thema ganz gut zusammen.

Vor allem große Unternehmen wollen wissen, ob Bewerber Drogen nehmen. Meistens per Urintest, manchmal auch mit einer Haarprobe filtern sie Rauschgiftkonsumenten heraus. Getestet wird auf THC (Cannabis), Kokain und vier bis fünf weitere gängige Substanzen.

Konkret werden in dem Artikel genannt: Thyssen-Krupp Stahl, RAG Deutsche Steinkohle und der Essener Energiekonzern RWE.

Verbreitet sind die Tests auch in der Chemie- und der Autoindustrie. Der WDR lässt „im Einzelfall” auf Drogen prüfen. Und der Staat testet Bewerber für den Öffentlichen Dienst.

Auf dieser Internetseite haben Nutzer selbst Erfahrungen mit ihren Firmen aufgelistet.

Der genannte Zeitungsartikel zeigt auf, dass sich langsam Widerstand gegen diese Praxis formiert. So äußert sich z.B. Rolf Wank, Professor für Arbeitsrecht an der Bochumer Ruhr-Universität, zu dem Thema:

Nur in wenigen Branchen sei das Interesse des Arbeitgebers zwingend, etwa dort, wo andere gefährdet werden könnten. Bei Piloten, Lokführern und Berufskraftfahrern ist der Test obligatorisch. „In jeder anderen Branche würde ein verpflichtender Test gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen”, sagt Wank. Die Unternehmen umgehen diese juristische Hürde, indem sie Bewerber unterschreiben lassen, dass sie mit dem Test einverstanden sind. So wie Frauen auf die nicht erlaubte Frage, ob sie schwanger seien, falsch antworten dürften, könnten Bewerber den Drogentest ablehnen, erklärt Wank. Nur: Wer sich weigere, werde in der Regel auch nicht eingestellt. „Dieses Problem ist rechtlich nicht zu bewältigen.”

Auch Datenschützer werden offensichtlich auf das Problem aufmerksam. Bettina Gayk, Sprecherin der Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW hält diese “Einwilligung” für rechtlich unwirksam.

„Wer nur die Wahl zwischen dem Drogenscreening oder keiner Einstellung hat, gibt die Einwilligung gerade nicht freiwillig ab. (…)

Sie hält Drogentests in nicht sicherheitsrelevanten Berufen für unzulässig.

Auch an der Sinnhaftigkeit der Tests hat sie Zweifel:

„Bei einigen Tests wird ein Drogenkonsum zwar belegt, eine valide Aussage über eine Abhängigkeit ist aber nur sehr begrenzt möglich.”

Abgesehen davon wird nur auf illegale Drogen getestet, obwohl Alkohol viel größere volkswirtschaftliche Schäden durch Arbeitsausfall anrichtet.

Auch die IG Metall in NRW befasst sich mit dem Thema und “verweist auf die betriebliche Suchtprävention als den richtigen Weg.”

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