In einer Pressemitteilung der Polizei Lampertheim/Südhessen wird von einem 35-jährigen Mann berichtet, aus dessen Auto bei einer Fahrzeugkontrolle Cannabisgeruch gedrungen sei. Weiter heißt es dort, dass der 35-Jährige den Ordnungshütern gegenüber den vorherigen Konsum von Cannabis eingeräumt habe. Der Mann wurde vorläufig festgenommen, um anschließend einer Blutentnahme unterzogen zu werden. Den Angaben der Polizei zufolge erwartet ihn nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Was fehlt? Der Blickwinkel des Betroffenen. Denn bei dem 35-jährigen handelt es sich um einen Cannabis-Patienten und DHV-Mitglied, der sich nach dem Vorfall bei der DHV-Newsredaktion gemeldet hatte. Dem Betroffenen zufolge habe es sich um circa 0,2 Gramm medizinisches Cannabis und einen angerauchten Joint gehandelt. Die Originaldose habe er zuhause vergessen. Jedoch habe seine Bekannte diese während der folgenden Blutentnahme aus der Wohnung holen auf der Polizeiwache vorbei bringen können. Die Beamten hätten die Hinweise des Betroffenen, es handle sich um medizinisches Cannabis, von Anfang an ignoriert. Ferner hätten sie auch eine Inaugenscheinnahme der mitgeführten Kassenbelege aus der Apotheke sowie seines ACM-Patientenausweis und andere Dokumente abgelehnt. Die Polizei in Lampertheim bestätigte am Dienstag auf Nachfrage, dass es sich ihres Erachtens um illegale Betäubungsmittel handelt.
„Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelt es sich um illegales BTM. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt,“
hieß es hierzu aus der Pressestelle.
Bundesregierung und die Praxis Der Patientenstatus des 35-jährigen Patienten wurde von den Beamten komplett ignoriert. Dabei sollte ihm eigentlich keine Sanktion gemäß dem Straßenverkehrsgesetz drohen, “wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt” – so die Bundesregierung im April 2017. Die Realität sieht allerdings anders aus: Die Polizei meldet regelmäßig Patienten, die Cannabis als Medizin von ihrem Arzt erhalten, an die Führerscheinstellen. Dort wird nicht selten aufgrund fehlender oder falscher Richtlinien und schlecht informierter Fallbearbeiter Patienten, die keine Ausfallerscheinungen hatten und sich an die verlangte Compliance halten, die Fahreignung aberkannt.
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