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AutorenbildEric wrigth

Meilenstein: Bundestag verabschiedet Gesetz zu Cannabis als Medizin

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 19.01.2017

Heute hat der Bundestag das lange diskutierte Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis verabschiedet. Trotz Kritik im Detail sieht der Deutsche Hanfverband darin einen Meilenstein in der Geschichte der deutschen Cannabispolitik und einen großen Fortschritt für Patienten und Ärzte.

“Die Kombination aus einer relativ einfachen Verschreibungsmöglichkeit, einer relativ großen Bandbreite an Krankheiten und der Zahlung durch die Krankenkassen macht Deutschland nun mit einem Paukenschlag zu einem der weltweit führenden Länder in Sachen Cannabis als Medizin”, so DHV-Sprecher Georg Wurth.

Vor allem die Verhinderung des Eigenanbaus durch Patienten sieht der Verband allerdings kritisch. In vielen Ländern, insbesondere in Kanada und vielen Bundesstaaten der USA, ist der Eigenanbau erlaubt und es gibt keine Berichte über negative Erfahrungen mit dieser Regelung.

“Der Eigenanbau würde den Patienten nicht nur Zugang zur gesamten Sortenvielfalt von Hanf ermöglichen, sondern er würde auch die Krankenkassen entlasten”, zeigt sich Georg Wurth überzeugt.

Auch Unklarheiten bezüglich der Definition einer “schwerwiegenden Erkrankung” sieht der Verband kritisch. Nur in solchen Fällen sollen die Krankenkassen Cannabis-Medizin erstatten. Aber was ist eine schwerwiegende Erkrankung? Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat schon für sehr viele verschiedene Erkrankungen Ausnahmegenehmigungen zum Erwerb von Cannabis erteilt und die Verwendung damit anerkannt, darunter ADHS, Tinnitus, Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Ob die Kassen in diesen Fällen nun die Kosten übernehmen, bleibt unklar und muss im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden.

“Wir werden weiter auf Verbesserungen in diesen Details drängen und die Entwicklung intensiv begleiten. Allerdings ist der große Knoten bei Cannabis als Medizin nun gelöst. Jetzt werden wir die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel und die Entkriminalisierung der Konsumenten noch stärker in den Fokus rücken”, so Georg Wurth.
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