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AutorenbildEric wrigth

Hanf Journal zur Studie -Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis-

 

Meldung des DHV vom 12. 4. 2006

Unter dem Titel “Kaum zu glauben aber wahr …” berichtet das Hanf Journal in seiner aktuellen Ausgabe von der Studie des Freiburger Max-Planck-Institutes zum Thema “


Obwohl schon 1994 vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, die Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten bundesweit einheitlich zu regeln, sehe dies in der Rechtspraxis völlig anders aus. So werden bei konsumbezogenen Cannabis-Delikten in Bayern bis zu 60 Prozent der Verfahren ohne Auflagen eingestellt, in Schleswig-Holstein und Berlin bis zu 90 Prozent. Und diese Unterschiede sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes problematisch oder “verfassungswidrig”, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) sagt. Ein anderes Ziel, nämlich die Polizei und Justiz durch das folgenlose Absehen von der Strafverfolgung zu entlasten, scheint hingegen weitgehend erreicht. Und last but not least spielten die politischen Grenzwert-Diskussionen – ob nun sechs oder 30 Gramm – in der Rechtspraxis nur eine untergeordnete Rolle. Denn in mehr als 80 Prozent aller Cannabis-Verfahren wurden nie mehr als sechs Gramm sichergestellt.

  1. Kurzfassung der Studie

  2. DHV-Protestmailer “Ministerin soll Cannabis-Studie veröffentlichen”

  3. Informationen des DHV zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 zur “Geringen Menge”

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