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AutorenbildEric wrigth

Eilmeldung: Prozess wegen Kunstaktion und Cannabis als Medizin

 

Meldung des DHV vom 15. 8. 2007

Dem an Hepatitis C erkrankten Sylter Künstler Axel Junker steht am Donnerstag dem 16.08.2007 bevor, was viele erleben, die Cannabis als Medizin nutzen – Er muss sich vor Gericht für die selbst gewählte Therapie mit natürlichem Marihuana verantworten. Aktenkundig wurde sein Fall durch eine spektakuläre Aktion im September 2006.

aXXL wollte auf die unbefriedigende Situation von Cannabispatienten aufmerksam machen und zerstörte deshalb eines seiner Kunstwerke. Im Anschluss an die öffentliche Verbrennung des “Torso” zog er begleitet von Medienvertretern zum örtlichen Polizeirevier, zeigte sich selbst wegen des Besitzes von Cannabis an und informierte die Beamten, dass er Zuhause eine illegale Cannabisplantage betreibe, deren Ernte ausschließlich zur Eigentherapie verwendet werde.



Brennender Torso – Kunstaktion von aXXL

Nun muss ein Richter entscheiden, ob aXXLs Verhalten Performance, politische Meinungskundgabe oder Schlicht ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) war. aXXL wird sich mit Unterstützung des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin darauf berufen, dass sein Cannabisanbau lediglich Notwehr gegen die Untätigkeit des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) war. Dieses ist zwar durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen, Anträge von Patienten im Einzelfall zu prüfen, verweigert die unvermeidliche Erteilung von Ausnahmegenehmigungen aber bisher, in dem es sämtlichen Patienten unzumutbar hohe Hürden für die Genehmigung einer Verwendung von Cannabis als Medizin auferlegt. Diese Praxis des BfArM findet inzwischen auch bei Rechtsgelehrten kein Verständnis mehr. So stellte der Kommentator der Betäubungsmittelgesetzgebung, Oberstaatsanwalt Dr. Harald Hans Körner fest, dass der Anspruch auf Cannabis für Kranke gerechtfertigt ist und das BfArM nicht befugt sei, einem Betroffenen die Arznei oder die Therapieform vorzuschreiben. Professor Dr. Lorenz Böllinger, Strafrechtler der Uni Bremen, bezeichnet das Verhalten der Sachbearbeiter gar als “zynisch, rotzig und willkürlich”.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Ich rufe die Presse und alle an Cannabis als Medizin interessierten dazu auf, die Verhandlung zu besuchen und sich selbst ein Bild von aXXL zu machen. Sie werden feststellen, dass er kein Drogen verherrlichender Genusskiffer ist, sondern lediglich ein Mensch, dessen Krankheit ihn zwingt eine verbotene Medizin zu nutzen.”

Das Verfahren findet im Amtsgericht Niebüll statt.

  1. Amtsgericht Niebüll

  2. Sylter Bogen 1

  3. Saal 2

  4. Beginn 09:00 Uhr

  5. Ärztliche Stellungnahmen ab 12:00 Uhr

  6. Zeugenaussage der beteiligten Polizisten ab 14:00 Uhr

Wir wünschen aXXL und seinem Anwalt Lüko Becker viel Erfolg im Kampf gegen BfArM und Staatsanwälte, für die das Drogenverbot wichtiger ist, als Gesundheit und Lebensqualität.

 

Mehr zum Thema

  1. Informationen über aXXL

  2. Webseite des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin

  3. Informationen des DHV über Cannabis als Medizin

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