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DHV schreibt – CSU-Abgeordnete antworten

Autorenbild: Eric wrigthEric wrigth
Norbert Geis

Anfang April habe ich allen Bundestagsabgeordneten einen Brief bezüglich der EMNID-Umfrage und der Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten geschrieben. Hier seht ihr, was die CSU geantwortet hat.

Hier die Antworten der Fraktionen:


Eigentlich wollte ich die Antworten in 5 Gängen servieren, pro Fraktion einen. Nun habe ich mich entschieden, der CSU einen eigenen Gang zu widmen. Sie ist zwar Teil der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, aber doch eine eigenständige Partei, die sich gerade drogenpolitisch nochmal etwas härter zeigt als die CDU – wie auch die extrem repressive Drogenpolilitk und Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern zeigt. Einige Passagen meiner Petition gelten vor allem für das CSU-Land:

Begründung (…) Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt. Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher! (…) Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor: (…) 5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

Ich hatte die Veröffentlichung der Antworten angefangen mit den Antworten der Grünen und der Linken. Es war erfreulich, aber wenig überraschend zu lesen, dass diese Parteien hinter den Forderungen der Petition stehen und sich für sie einsetzen wollen.

Auch die CSU wartet nicht mit Überraschungen auf. Ich bekam zwei Antworten, beide klar ablehnend. Beide argumentieren im Wesentlichen damit, dass Cannabis gefährlich sei und die Bevölkerung davor geschützt werden müsse. Bei Norbert Geis war das sogar das einzige Argument:

Norbert Geis, CSU, MdB

Im Grunde bin ich mir mit Herrn Geis einig, dass Cannabiskonsum schädliche Folgen haben kann, auch wenn das hier sehr pauschal gesagt wird. Stefan Müller führt das unten etwas detaillierter und in großen Teilen durchaus richtig aus. Abgesehen von der Frage, ob der Staat überhaupt das Recht hat, seine Bürger mit Gewalt vor Hanf zu schützen, ist für mich bei dem Thema “Schutz der Bevölkerung vor Cannabis” das wichtigste Argument, dass es gar nicht gelingt, Angebot und Nachfrage bzw. den Konsum von Hanf in der Bevölkerung durch die Strafandrohung zu senken. Das wird von konservativen Politikern immer einfach als selbstverständlich vorausgesetzt. Dabei gibt es keinerlei wissenschaftlichen Hinweis darauf, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Strafverfolgung und Konsumhäufigkeit. Einfach gesagt: Wie kann es sein, dass in den Niederlanden nicht mehr gekifft wird als in Deutschland, obwohl die Leute dort einfach im Laden Gras und Hasch kaufen können? Oder um es wissenschaftlich mit einem Bericht der „Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit“ des Schweizer Nationalrates von 1999 zu sagen:

„Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel […] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht“.

Immerhin ist der Cannabiskonsum in Deutschland seit dem Verbot massiv angestiegen, trotz immer größerer Repressionsbemühungen.

Was bleibt, ist null Effekt im Sinne von Norbert Geis, aber jede Menge Kollateralschäden der Prohibition – unter anderem eine Schädigung der Gesundheit der Bevölkerung durch Streckmittel, die der illegale Markt mit sich bringt.

Außerdem bleibt, wer das Verbot von Cannabis allein mit den gesundheitlichen Risiken von Cannabis begründet, die Antwort schuldig, warum dann nicht auch Alkohol verboten ist. Schließlich ist wissenschaftlich vollkommen unumstritten, dass Alkohol noch viel größere gesundheitliche Risiken mit sich bringt.

Die zweite Antwort kommt vom Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stefan Müller, der in der rotierenden Bildergalerie auf seiner Homepage auch mit einer Maß (das ist die übliche bayrische Konsumeinheit für Bier: 1 Liter ! ) zu sehen ist:


Was die Ausführungen zu den gesundheitlichen Schäden von Cannabis angeht, reizt es mich an vielen Stellen zu widersprechen. Aber vieles davon ist durchaus richtig. Meine grundsätzliche Kritik, dass das Verbot von Cannabis und die Verfolgung der Konsumenten, um die es ja in meinem Brief eigentlich ging, den Betroffenen gar nicht helfen und den Konsum nicht verhindern und dass Alkohol gefährlicher ist, reicht hier eigentlich.

Lieber rege ich mich noch ein bisschen über das Argument auf, das immer wieder kommt, die Legalisierung sei juristisch nicht angesagt, weil das Bundesverfassungsgricht das Verbot und die Verfolgung der Konsumenten quasi vorschreibe. Als sei eine Entkriminalisierung der Konsumenten oder eine Legalisierung geradezu verfassungswidrig. Das ist eine vollständige Verdrehung der Tatsachen. Das Verfassungsgericht hat 1994 lediglich entschieden (darauf bezieht sich auch das von Herrn Müller genannte Urteil), dass die aktuelle Drogenpolitik, insbesondere das Verbot des Handels mit Cannabis, nicht verfassungswidrig ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Politik gezwungen ist, Cannabis zu verbieten. Und vor allem bedeutet es nicht, dass Konsumenten verfolgt werden müssen – und darum ging es ja in meinem Brief und geht es in meiner Petition. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr gefordert, dass Konsumenten nicht verfolgt werden sollen, dass konkret der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch nicht bestaft werden soll. Aber genau das passiert im CSU-Land Bayern tagtäglich.



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