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AutorenbildEric wrigth

Dauerkiffer fahren sicherer als gelegentliche Konsumenten

 

Meldung des DHV vom 5. 10. 2007

Mehr als 12.000 Deutsche mussten im vergangenen Jahr ein Medizinisch- Psychologisches- Gutachten (MPU, Idiotentest) über sich ergehen lassen, weil bei einer Fahrt illegale Drogen im ihrem Blut gefunden wurden. Für die vier Millionen Cannabiskonsumenten Deutschlands ist der Verlust des Führerscheins zur alltäglichen Bedrohung geworden. Immer wieder kritisierten nicht nur Verkehrsrechtsanwälte und Cannabisexperten, dass der Führerscheinentzug nicht in erster Linie der Verkehrssicherheit dient, sondern vielmehr als verfassungswidrige Ersatzstrafe für Kiffer herhalten muss. Nun veröffentlichte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Studie, die Zweifel an den bisherigen Regeln zur Feststellung der Fahreignung aufkommen lässt. Darüber hinaus wollen hochrangige Wissenschaftler bei einem Fachkongress am kommenden Wochenende die Einführung eines realistischen Grenzwerts für die Blut-THC-Konzentration analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol fordern.


Im Juni 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Überprüfung der Fahreignung durch eine MPU bei Cannabiskonsumenten unzulässig ist, wenn kein Zusammenhang zwischen Konsum und Straßenverkehr besteht. Dennoch verliert im Gegensatz zu Alkohol bis heute nicht nur derjenige Cannabiskonsument seinen Führerschein, der auch tatsächlich berauscht gefahren ist. Vielmehr reicht schon der Nachweis “regelmäßigen Konsums” aus, um Cannabiskonsumenten die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges abzusprechen, selbst wenn sie nie im Straßenverkehr auffällig wurden.


Hanfführerschein

Aber auch wer nur gelegentlich einen Joint raucht, muss Polizeikontrollen fürchten. Bisher ist es nämlich so, dass allein der Nachweis von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut (1ng/ml) ausreicht, um wegen Fahrens unter dem Einfluss von BtM bestraft zu werden. Diese de fakto Null- Promille- Grenze ist seit ihrer Einführung umstritten, weil die Nachweiszeiten für THC mit mindestens 12 Stunden deutlich länger sind als seine Wirkdauer (3- 4 Stunden). Wer am Vorabend gekifft hat, verspürt zwar am nächsten Morgen keine Wirkung mehr, wird aber vom Verkehrsrecht genauso behandelt wie der, der während der Fahrt sturzbetrunken hinterm Steuer saß.

Studie zur Gefährlichkeit von Cannabis im Straßenverkehr vorgestellt

Die BASt hat nun dazu eine Studie der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf und der Universität Heidelberg vorgestellt. Die Studie unter dem Titel “Cannabis und Verkehrssicherheit” beschäftigt sich erstmals nicht nur mit dem allgemeinen Einfluss von Cannabiskonsum auf die Fahreignung, sondern untersucht auch die Auswirkungen verschiedener Konsummuster auf die Verkehrssicherheit.

Nach Sichtung der einschlägigen Literatur und der Auswertung von 1.440 Fahrten unter “Cannabiseinfluss” kommt die Studie zu folgenden Schlüssen:

  1. Es ergab sich kein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Blut- Cannabinoidkonzentration und den Verkehrsauffälligkeiten.

  2. Das Konsummuster rechtfertigt keinen Rückschluss auf den Grad der verkehrssicherheitsrelevanten Leistungen.

Die BAST fordert deshalb, bei der Fahreignungsbeurteilung die Trennung von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr in den Vordergrund zu stellen. Selbst bei regelmäßigem Konsum dürfe nicht mehr grundsätzlich fehlendes Trennungsvermögen unterstellt werden.

Wissenschaftler fordern THC-Grenzwert

Zweifel am verkehrspolitischen Sinn der gegenwärtigen Null- Promille- Grenze bei Cannabis äußert auch eine Gruppe internationaler Verkehrs- und Drogenforscher. Sie wollen deshalb auf einem Fachkongress der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM. e.V.), für die Einführung eines Grenzwertes werben, der sich an den tolerierten Blutalkoholkonzentrationen (BAK) und deren Einfluss auf die Fahrsicherheit orientiert. Nach ihrer Überzeugung ist eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit in vergleichbarem Rahmen mit der Wirkung von 0,5 Promille BAK bei einem Wert von 7- 10 ng/ml Blut gegeben. Die bisherige Grenze von 1 ng/ml gehe an der Wirklichkeit vorbei.


Theo Pütz, Fachreferat Drogen und Verkehrssicherheit des VfD

Dazu Theo Pütz, vom Fachreferat Drogen und Verkehrssicherheit des Vereins für Drogenpolitik e.V.: “Die wissenschaftlichen Ergebnisse der genannten Studien sind aus unserer Sicht nicht überraschend. Dass der 1ng-Grenzwert lediglich den analytischen Grenzwert darstellt, der nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist, dürfte in Fachkreisen bekannt sein.”

Das Problem in der Grenzwertfrage für THC ist nicht das Fehlen wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gefahrenpotenzial von Cannabis auf die Verkehrssicherheit, sondern dass diese Erkenntnisse aus drogenpolitischen Erwägungen seitens der Politik, Verwaltung, und Justiz seit Jahren konsequent ignoriert werden.

“Der von den Wissenschaftlern geforderte Grenzwert, analog zur 0,5 Promillegrenze, ist aus unserer Sicht zu begrüßen, da er nur noch diejenigen sanktioniert, die sehr zeitnah zur Verkehrsteilnahme konsumiert haben, aber diejenigen außen vorlässt, die ihre Tüte am Vorabend ausgedrückt haben und somit völlig nüchtern hinterm Steuer sitzen.” So Pütz weiter.

Die von der BAST veröffentlichte Studie zur Frage der Fahreignung, die aus psychologischer und aus rechtsmedizinischer Sicht die derzeitige Praxis bewertet, verweist im übrigen auch darauf, dass bei niedrigen THC-Werten im Serum kein fehlendes Trennungsvermögen unterstellt werden kann, da solch niedrige Werte kaum merkbar sind.

Ein neuer Grenzwert für THC am Steuer macht aber nur Sinn, wenn dies auch bei der Frage der generellen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen berücksichtigt wird. Es wäre aus rechtstaatlicher Sicht kaum vertretbar, wenn ein Cannabiskonsument aus ordnungsrechtlicher Sicht keine Drogenfahrt begangen hat, die Verwaltungsbehörde aber über das Präventivrecht (Fahrerlaubnisverordnung) dennoch an der Fahreignung zweifelt oder die Fahreignung wegen fehlendem Trennungsvermögen sogar ausschließt.

Ob diese Erkenntnisse in naher Zukunft in die Verkehrsrechtspraxis einfließen werden, bleibt laut Theo Pütz abzuwarten: “Die Wissenschaft hat die Argumente geliefert, wir müssen nun gemeinsam dafür sorgen, dass die Argumente von der Politik wahrgenommen werden und sich in der Rechtspraxis widerspiegeln.”

Mehr zum Thema

  1. Die bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentliche Studie “Cannabis und Verkehrssicherheit” gibt es auch als PDF-Dokument.

  2. Der DHV hat Informationen zur Frage “Verkehrssicherheit und Drogenkonsum” veröffentlicht und informiert Konsumenten im Text “Cannabiskonsum und Führerschein” über deren Risiken bei der Teilnahme am Straßenverkehr und gibt Tipps für das Verhalten bei Kontrollen.

  3. Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) und die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (IACM) sind Partner des DHV.

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