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Das Warten geht weiter – Gesetz zu Cannabis als Medizin noch nicht in Kraft getreten

Autorenbild: Eric wrigthEric wrigth

Auch in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblatts ist das Gesetz zu Cannabis als Medizin nicht enthalten. Das Bundespräsidialamt hat uns allerdings bestätigt, dass Bundespräsident Gauck das Gesetz bereits unterzeichnet hat. Das nächste Bundesgesetzblatt I Nr. 11erscheint am 09.03.2017, einen Tag danach das BGBl. II Nr. 6.

Das Warten geht damit vorerst noch weiter. Wir werden auf jeden Fall sofort informieren, sobald wir wissen wann es losgeht.

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Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass Cannabis mit äußerster Vorsicht zu genießen ist. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabisprodukten.
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