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Cannabis wieder vor dem Bundesverfassungsgericht

 

Meldung des DHV vom 25. 6. 2003

Schon letztes Jahr hat Amtsrichter Müller aus Bernau eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die davon ausgeht, dass das Cannabisverbot komplett verfassungswidrig ist. Das ist aus unserer Sicht der derzeit wichtigste Impuls in Deutschland zur Cannabislegalisierung.


Es gibt kein vergleichbar wichtiges Verfahren vor dem höchsten Gericht und von der Politik ist in dieser Legislaturperiode kein wesentlicher Vorstoß mehr zu erwarten.

Was die Sache noch interessanter macht: Vom einfachen Konsumenten bis zum Großhändler kann sich jeder, der wegen Cannabis derzeit vor dem Richter landet, der Normenkontrollklage anschließen. Einzige Voraussetzung: der zuständige Richter muss sich damit einverstanden erklären. Das wird zwar nicht immer der Fall sein, aber es ist eine schlagkräftige Option. Betroffene sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall mit ihren Anwälten besprechen. Einerseits bedeutet dieses Vorgehen für die Angeklagten, dass ihr Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt wird und sich dann möglicherweise ganz erledigt. Andererseits würde eine große Zahl von Klagenden die Bedeutung des Verfahrens deutlich erhöhen.

Uns ist es gelungen, die Klageschrift zu bekommen. Das Original ist hier zu finden, aber Vorsicht, es sind ca. 7,5 MB!

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HINWEIS

Cannabis ist in Deutschland Legal! (§ 3 CanG)

Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass Cannabis mit äußerster Vorsicht zu genießen ist. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabisprodukten.
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