Meldung des DHV vom 10. 5. 2004
rbb online vom 30.04.04 “Danach fordert das Parlament den rot-roten Senat auf, die Landesregelungen zum Betäubungsmittelgesetz so zu ändern, dass der Besitz von Cannabis und Marihuana bis zu 15 Gramm grundsätzlich straffrei bleibt. Bisher gilt dies bis zu einer Menge von 6 Gramm in Berlin.
Für den Besitz bis 30 Gramm soll eine Kann-Bestimmung eingeführt werden. Ermittlungsverfahren sollen danach bis zu einer Menge von 30 Gramm Hasch oder Marihuana eingestellt werden können.”
Das ist endlich mal ein Fortschritt in der deutschen Cannabispolitik. Und ein großer Erfolg für den DHV! Wer den ganzen Prozess noch einmal verfolgen will und nachsehen, was der DHV mit der Sache zu tun hat, kann das ganze auf unserer Homepage verfolgen, den Anstoß hat der DHV schon im Januar 03 geliefert. Unser hartnäckiges “Dranbleiben” auch nach den Absagen der Senatorinnen hat entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen.
Informationen zur Berliner Cannabisdiskussion finden sie auch im Themen-Bereich
DHV-Pressemitteilung Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes (DHV):
“Auch wenn das Modellprojekt zur Cannabisabgabe in Berlin nicht zustande gekommen ist, gratulieren wir der Berliner Politik für ihren Mut, die “geringe Menge” deutlich anzuheben. Das ist ein klarer Schritt in die richtige Richtung. Millionen deutscher Cannabiskonsumenten erwarten jetzt vom Bundestag eine Legalisierung und Regulierung des Hanfmarktes. Nur so ist Verbraucherschutz, Jugendschutz und ehrliche Prävention möglich. Die Politik sollte handeln, bevor das Bundesverfassungsgericht den jetzigen Umgang mit Cannabis endgültig für verfassungswidrig erklärt.”
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