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Bundesverwaltungsgericht treibt Cannabis als Medizin voran

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 06.04.2016

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesvewaltungsgerichts in Leipzig wurde ein Meilenstein für Cannabis-Patienten gesetzt. Das Recht von Patienten, ihre medizinische Versorgung durch Eigenanbau sicherzustellen, wurde heute gestärkt. Nach diesem Urteil ist die Genehmigung der Anträge von Patienten für eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau “rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass das der Behörde eröffnete Ermessen „auf Null“ reduziert ist”. Das Bundesverwaltungsgericht schließt sich mit diesem Urteil den vorigen Instanzen an.

“Mit dieser Entscheidung erhöht das Gericht den Druck auf die Bundesregierung, ihr Medizinalhanf-Gesetz bald zu verabschieden und eine Regelung zu schaffen, die den realen Bedürfnissen der Patienten gerecht wird”, sagte Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband.

Seit dem Jahr 2000 wurden sämtliche Fortschritte im Bereich Medizinalhanf durch Gerichtsentscheidungen nach Patientenklagen erreicht. “Die Politik hat bisher immer gebremst und ist nur die Schritte gegangen, die ihr durch die Gerichte vorgegeben wurden. Jetzt ist die Bundesregierung wieder in Zugzwang, hoffentlich macht sie den nächsten Zug zu Gunsten der Patienten” sagte Wurth abschließend.

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