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Bundesdrogenbeauftragte: kein Tabakverbot

Die Bundesdrogenbeauftragte Bätzing hat sich dazu geäußert, warum Tabak nicht verboten werden sollte und offenbart dabei ihre ganz eigene Logik.


“Eine Aufnahme von Tabakprodukten in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) würde nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entsprechen. Das BtMG wurde verabschiedet, um die in internationalen Abkommen vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung der Verbreitung illegaler Drogen (Opiate, Cannabis, Kokain etc.) in nationales Recht umzusetzen. Tabak ist aber eine legale psychoaktive Substanz.”

Na wenn das nicht mal ein überraschender logischer Schlenker ist! Tabak wird nicht verboten, weil er legal ist, sieh einer an! Komisch, dass es kein Problem ist, immer wieder Substanzen in das BtMG aufzunehmen, für die keine internationale Verpflichtung besteht, z.B. Ephedra, Salvia Divinorum u.a., obwohl die von ihnen hervorgerufenen Schäden deutlich geringer sind als die von Tabak. Komisch auch, dass bei der Argumentation für das Verbot von Cannabis immer wieder angeführt wird, dass es nicht ungefährlich sei, während die dramatischen gesundheitlichen Schäden durch Tabak offensichtlich gar keine Rolle spielen. Weil der ist ja legal! tsts…

Die Frage, die Bätzing hier beantwotet hat, lief darauf hinaus, dass die Einteilung in legale und illegale Drogen willkürlich erfolgt und keine medizinische Grundlage hat. Das hat sie mit ihrer Antwort voll bestätigt, obwohl das vermutlich nicht ihre Absicht war.

Sie können die komplette Antwort Bätzings inklusive der Frage auf abgeordnetenwatch.de einsehen. Meldung des DHV vom 07. 08. 2007: Verbot von Zaubersalbei ist ein gefährlicher Irrweg

 
 
 

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