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AutorenbildEric wrigth

BfArM will neues Ausschreibungsverfahren starten

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, der das Ausschreibungsverfahren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Anbau von medizinischem Cannabis gestoppt hat, schlug hohe Wellen. “Für benachteiligte Unternehmen ein Erfolg, für unter dem Lieferengpass leidende Patienten die Verlängerung einer vermeidbaren Posse”, so DHV-Chef Georg Wurth kurz nach Verkündung des Beschlusses. Auch in der Politik dauerte es nicht lange, bis der Beschluss des OLG kommentiert wurde: “Eine peinliche juristische Niederlage” für das BfArM, urteilte Wieland Schinnenburg (FDP), der nun von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert, die neue Ausschreibungsrunde so schnell wie möglich zu starten.

Bereits im Vorfeld hatte die das BfArM vertretende Rechtsanwältin Heike Dahs davor gewarnt, dass eine Wiederaufnahme der Vergabe “für die Versorgung der Patienten sehr schlecht” sei. Der von der Cannabisagentur ursprünglich auf 2019 terminierte Anbaustart sei bei einem den klagenden Unternehmen Recht zusprechenden Beschluss des Gerichts nicht haltbar.

Das BfArM selbst hat bislang keine Pressemitteilung veröffentlicht, da die Behörde noch auf die schriftliche Beschlussbegründung des OLG wartet. Fest stehe aber laut einer Sprecherin, dass die Behörde “die notwendigen Entscheidungen treffen [wird], um schnellstmöglich ein neues Ausschreibungsverfahren starten zu können.”

Wie reagieren die Unternehmen?

Unter den an der Ausschreibung beteiligten Unternehmen wurde der Beschluss des OLG Düsseldorf gemischt aufgenommen. Lexamed, eines der klagenden Unternehmen, wartet zwar ebenfalls noch auf die schriftliche Beschlussbegründung des Oberlandesgerichts. Firmenchef Dr. Oskar Sarak begrüßt als Befürworter eines fairen Vergabeverfahrens aber die Entscheidung des OLG. „Die Ausschreibung wäre gerechter, wenn man den deutschen Unternehmen mehr Vertrauen geschenkt hätte”, urteilte der Lexamed-Chef. Wäre dieses Vergabeverfahren richterlich bestätigt worden, wäre dies ein “massiver Imageschaden für die Bundesrepublik”, so der Unternehmer aus Karlsruhe gegenüber dem Deutschen Hanfverband. Lexamed werde sich auf jeden Fall am neuen Verfahren beteiligen. Auch bemühe sich das Unternehmen aktuell um eine Importerlaubnis zur Beseitigung des unbestreitbaren Lieferengpasses für Medizinalhanf.

Für Hendrik Knopp von Nuuvera ist die Entscheidung des Gerichts hingegen “eine Enttäuschung”, da sein Unternehmen so ein “weiteres Jahr verloren” habe. Die Firma wird sich nun zunächst weiter auf Importe konzentrieren, aber auch am neuen Ausschreibungsverfahren erneut teilnehmen.

Was bedeutet der Gerichtsbeschluss für Patienten?

Es bleibt auf unbestimmte Zeit bei der kompletten Abhängigkeit von Medizinalhanfimporten. Der für 2019 geplante Anbau in Deutschland wird zeitlich nicht zu realisieren sein, das gibt das BfArM mittlerweile offen zu. Im Interesse aller Patienten sollten die seit letztem Jahr von den Importerlaubnisinhabern beim BfArM gestellten Anträge zur Erhöhung der Jahreshöchstmenge sowie die weiteren Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden. Bis eine lückenlose Versorgung mit Medizinalhanf möglich ist, wird es aber wohl noch dauern – auch wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass es seit Sommer 2017 keine Lieferengpässe mehr gäbe.

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