Die Drug Enforcement Agency (DEA) hat vor wenigen Tagen angekündigt, noch in der ersten Hälfte des Jahres ihre Empfehlung zur Umstufung von Cannabis zu veröffentlichen. Bislang ist Cannabis zusammen mit Substanzen wie Heroin und LSD als “Schedule 1 Drug” klassifiziert. Deshalb kann Cannabis zum jetzigen Zeitpunkt auf Bundesebene nicht einmal aus medizinischen Gründen verkehrsfähig werden, ganz zu schweigen von der Verwendung zu Entspannungszwecken.
Als die DEA sich vor vier Jahren zum bislang letzten Mal dazu positionierte, wollte die damals verantwortliche Michelle Leonhart nicht einmal zugeben, dass Heroin ein höheres Gefahren- und Suchtpotential als Cannabis berge. Ihre radikale und peinliche Vorstellung bei einer Anhörung vor dem Repräsentantenhaus rückte die Haltung der DEA zu Cannabis als Medizin damals auch bei vielen konservativen Abgeordneten in ein sehr schlechtes Licht. Das Kreuzverhör, in dem der demokratischen Abgeordnete Steve Cohen die DEA-Chefin bloß stellte, gilt seitdem als legendär. Leonard ist im Zuge eines Sex&Drugs-Skandals der DEA dann 2015 zurückgetreten. Die Hardlinerin in Sachen Cannabis galt lange als eines der größten Hindernisse bei der Umstufung von Cannabis in “Schedule 2”.
Steve Cohen “grillt” die DEA-Chefin
Längst überfälliger Schritt
So lange Cannabis aber auf der ganz Schwarzen Liste namens “Schedule 1” bleibt, ist es aktuellen wie zukünftigen US-Bundesregierungen fast unmöglich, den längst überfälligen Schritt einer Legalisierung von Cannabis als Medizin auf Bundesebene zu beschließen. Auch das Forschungsprogramm zu medizinischem Cannabis auf Bundesebene könnte so endlich Probleme, wie es sie bei der Zulassung einer Studie zur Posttraumatischen Belastungsstörung der NIDA (National Institute on Drug Abuse) gab, zukünftig vermeiden und den medizinischen Nutzen von Hanf viel einfacher erforschen. Daher warten viele Beobachter und Medien in den USA mit Spannung auf die angekündigte Entscheidung.
Sollte sich die DEA wirklich dazu entscheiden, eine Empfehlung zur Umstufung von Cannabis als “Schedule 2-Drug” auszusprechen, wäre das vor allen Dingen für die 23 Bundesstaaten mit einem medizinischen Cannabisprogramm ein bedeutsamer Schritt. Nicht zuletzt hätte eine Umstufung auch für die vielen Hanfapotheken, die derzeit in Sachen Bundesrecht in einer rechtlichen Grauzone agieren, positive Folgen. Medizinisches Cannabis könnte unter den Auflagen, die viele Abgabestellen ohnehin erfüllen, wie jedes andere medizinische Produkt behandelt werden. Das hieße Rechtssicherheit für Produzenten, Hanfapotheken und Patienten. Die immer noch gefürchteten Durchsuchungen und Schließungen durch die DEA wären ein für allemal passé. Außerdem könnten die gesamte Industrie, die sich rund um die medizinischen Cannabisprogramme etabliert hat, dann, anders als heute, auch legale Bankgeschäfte machen. Derzeit gibt es legales Cannabis, egal ob medizinisch oder zu Entspannungszwecken, lediglich gegen Bares, was im Kreditkartenland USA dazu führt, dass spezielle Sicherheitsunternehmen mit dem Transport beauftragt werden.
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