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AutorenbildEric wrigth

Urteile aus dem Land der entkriminalisierten Konsumenten

Unsere Drogenbeauftragte Bätzing glaubt, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland entkriminalisiert. Dass das nicht so ist, zeigen Urteile fast täglich aufs Neue.


Hier eine kleine Auswahl:

Seligenstadt: 500 Euro Strafe für 1,7 Gramm Cannabis (Wiederholungstäter) – beim nächsten mal Knast op-online.de, 13.06.09 Seligenstadt – (th) (…) Auf der Anklagebank saß ihm zum einen der 20-jährige Mainhausener Alexander R. gegenüber, der Anfang des Jahres mit 1,4 Gramm Haschisch und 0,3 Gramm Marihuana von der Polizei erwischt wurde. Vor Gericht zeigte der sich jetzt geständig – allerdings muss er 500 Euro Strafe an einen Anti-Drogen-Verein zahlen, da er Wiederholungstäter ist. Bereits ein Jahr zuvor war der Auszubildende mit Drogen erwischt worden und hatte sich eine Verwarnung eingehandelt. (…) Allerdings ließ er keinen Zweifel daran, was Alexander R. beim nächsten Vorfall droht: “Dann ist Arrest fällig.”

Oft handelt es sich bei solch drakonischen Urteilen um Fälle von Wiederholungstätern. Aber wenn man es wirklich ernst meinen würde mit der Behauptung, Konsumenten seien entkriminalisiert, dann müssten die Verfahren auch eingestellt werden, wenn jemand mehrfach erwischt wird. Sonst müsste es ja heißen: Konsumenten sind entkriminalisiert, bis sie ihr erstes Verfahren hinter sich haben. Hier zwei weitere Beispiele:

Altena: “empfindlichen Geldstrafe” für 1,15 Gramm Gras Der Westen, 17.02.2009 Zu einer „empfindlichen Geldstrafe”, wie Richter Altmann es formulierte, wurde ein Altenaer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung – die Polizei hatte einen Tipp vom Nachbar bekommen – rückte der einschlägig Vorbestrafte bereitwillig ein Päckchen Marihuana (1,15 Gramm brutto) heraus.(…) Während die Staatsanwältin aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten beantragte, beließ es Richter Altmann vor allem aufgrund der geringen Menge Mariuhana bei der Geldstrafe. Remscheid: 1,4 Gramm Gras – 6 Monate Jugendarrest auf Bewährung, stationäre Therapie, bis dahin 40 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Monat, monatliches Drogenscreening rp-online, 30.07.2009, Remscheid: Letzte Bewährung für Süchtigen Remscheid (RP) Nach sechs Jahren Drogenkonsum scheinen die Anzeichen für eine Besserung gegeben zu sein. Das war die Meinung des Schöffengerichtes, vor dem sich ein 19-jähriger Schüler wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste. Er war im Oktober 2008 mit 1,4 Gramm Marihuana guter Qualität erwischt worden. Mit 14 Jahren hatte er mit dem Rauschgift-Konsum begonnen. Durchweg Marihuana, zwischendurch auch mal Pep gezogen”, sagte er. (…) Bereits im Mai 2007 war der junge Mann zu einer Strafe auf Bewährung wegen unerlaubten Drogenkonsums verurteilt worden. Während dieser Bewährung musste er eine Drogenberatung in Anspruch nehmen. Doch nach einigen Terminen fruchteten die Gespräche nicht mehr, die Beraterin forderte eine stationäre Behandlung. Der Angeklagte lehnte sie ab – keine guten Voraussetzungen für seine Verhandlung. Sein Bewährungshelfer zitierte die Meinung der Drogenberatung: Der Angeklagte verfüge nicht über Krankheitseinsicht. (…) Da setzte der Staatsanwalt dem Angeklagten die Pistole auf die Brust: “Unterziehen Sie sich jetzt einer stationären Behandlung?” Der Angeklagte bejahte. Das Urteil entsprach dann im Prinzip nicht nur der Forderung des Staatsanwalts, sondern auch der Meinung des Verteidigers und sogar des Angeklagten. Sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung mit den Auflagen: Beginn einer stationären Therapie, monatliche Abgabe eines Drogen-Screenings und bis zur Aufnahme der stationären Behandlung 40 Stunden gemeinnützige Tätigkeit pro Monat. “Bewährung heißt jetzt wirklich Bewährung”, ermahnte der Richter den Angeklagten. (…)

Dieser Fall hat zwar die Besonderheit, dass der Angeklagte zugegeben hat, dass er in den zurückliegenen 5 Jahren “auch mal Pep gezogen” hat. Der Konsum einer jeden Droge ist aber in Deutschland gar nicht strafbar, lediglich der Besitz. Die Anklage bezog sich also nur auf 1,4 Gramm Marihuana. In diesem Zusammenhang überhaupt automatisch von einem “Süchtigen” auszugehen, der eine Therapie nötig hat, ist schon eine Frechheit. Auf so eine Idee würde man nie kommen, bloß weil jemand mit 3 Flaschen Bier “erwischt” wird. Neben der Strafe wurde der junge Mann auch noch erniedrigend dazu gezwungen, eine “Krankheitseinsicht” zu zeigen.

Oft gibt es bei harten Urteilen auch eine Vorgeschichte mit anderen Straftaten, was dann zum Anlass genommen wird, bei einem kleinen Drogenvergehen heftige Strafen auszusprechen. Dabei hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Wer z.B. Gewalt anwendet, soll dafür bestraft werden. Aber was hat das mit dem Besitz geringer Cannabismengen zu tun, der angeblich nicht bestraft wird? Der Angeklagte im folgenden Fall hat eine Vorgeschichte mit Diebstahl und Raub mit Körperverletzung.

Rheine: 4,8 Gramm Marihuana – 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und Präventions-Kurs bei der Drogenberatung Münstersche Zeitung, 29.07.2009, 19-Jähriger aus Sri Lanka bekommt seine Chance (…) Anscheinend ist der 19-Jährige auf die berüchtigte „schiefe Bahn“ geraten. Gestern nun musste er sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten, da er im Januar mit 4,8 Gramm Marihuana in der Disco Roxy erwischt worden war. Richter Veltmann ließ in Anbetracht der schwierigen Lebenssituation des jungen Mannes und seinem Geständnis Milde walten und verurteilte ihn zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie einem Präventions-Kurs bei der Drogenberatung Rheine.

Aber auch ohne Vorgeschichte oder andere Straftaten gibt es immer wieder heftige Urteile für einfache Cannabiskonsumenten. Vor allem, wenn sie ihren Hanf selbst anbauen, um sich z.B. vor den Streckmitteln auf dem Schwarzmarkt zu schützen:

Mühlhausen: Freiheitsstrafe auf Bewährung für EINE Hanfpflanze Thüringer Allgemeine, 05.07.2009 – Cannabis auf der Fensterbank Weil in seiner Langensalzaer Wohnung im Oktober 2008 eine 1,20 Meter hohe Cannabispflanze gefunden wurde, ist ein 24-Jähriger wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. MÜHLHAUSEN. Die Pflanze war nicht nur der Größe nach beeindruckend. “Die schönste Pflanze im ganzen Zimmer”, fand Richter Rüdiger Richel beim Betrachten der Fotos vom Tatort. (…) Viel Geld wollte er sparen, sagte der Angeklagte. Verkauft habe er nie irgendwelchen Stoff.

Aber auch etwas größere Vorratsmengen sind bei Cannabiskonsumenten keine Seltenheit, ob mit oder ohne Anbau. Die sehr niedrig angesetzten “Geringen Mengen” der Bundesländer, bis zu der Einstellungen von Verfahren möglich sind, werden regelmäßig auch von normalen Konsumenten überschritten, so dass sie zwingend bestraft werden, obwohl sie nie etwas verkauft haben und damit zu denjenigen gehören, die angeblich entkriminalisiert sind.

Kaufbeuren: 6 Monaten auf Bewährung und 120 Sozialstunden für 39 Gramm Cannabis und ein paar Hanfsamen Allgäuer Zeitung, 05.02.2009 Kaufbeuren/Ostallgäu (bbm) Wegen des Besitzes von Rauschgift musste sich ein Ehepaar nun vor dem Kaufbeurer Schöffengericht verantworten. Die beiden nicht vorbestraften Angeklagten wurden zu jeweils sechs Monaten auf Bewährung und 120 sozialen Arbeitsstunden verurteilt. (…) Ein 34-jähriger Ostallgäuer war im Februar 2008 im Raum Lechbruck mit seinem Auto unterwegs, als er aufgrund seiner Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Mann ebenso unter dem Einfluss von Cannabis stand wie seine 33-jährige Ehefrau, die seinerzeit mit einem anderen Auto direkt hinter ihm gefahren war. Das Ehepaar stimmte damals einer Wohnungs-Durchsuchung zu, bei der dann rund 28 Gramm Haschisch, elf Gramm Marihuana sowie Cannabis-Samen gefunden wurden. Für das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel hat das Ehepaar bereits einen Bußgeldbescheid samt Fahrverbot erhalten. Vor Gericht beteuerte der 34-Jährige, das in der Wohnung entdeckte Rauschgift sei ausschließlich für den Eigengebrauch gewesen (…)

Es gibt also jede Menge Kriterien, die auch bei einfachen Cannabiskonsumenten zu vergleichsweise drastischen Strafen führen. So hat NRW vor zwei Jahren die Regeln für Jugendliche verschärft. Verfahren gegen sie dürfen gar nicht ohne Auflagen eingestellt werden, selbst wenn sie zum ersten mal mit 0,1 Gramm Cannabis erwischt werden.

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