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Urteil zu Cannabisgebrauch aus religiösen Gründen (Art 4 GG)

Dieses Verfahren, dass vom bekannten Liedermacher Hans Söllner betrieben wurde, verfolgte einen neuen Ansatz. Söllner beanspruchte als bekennender Rasta Religionsfreiheit. Es sei teil seiner Rastazeremonien “heiliges Kraut”, eben Cannabis zu rauchen. Deshalb forderte er die Genehmigung seinen Bedarf selbst anbauen zu dürfen.

Die Entscheidung: Urteil zum religiösen Gebrauch von Cannabis

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage jedoch zurück, da kein öffentliches Interesse bestehe. Außerdem sah man die Gefahr ein dem Kläger folgendes Urteil könne “in der Öffentlichkeit als Hinweis auf einen einfachen Weg zum legalen Cannabisgenuss verstanden werden”. Die Religionsfreiheit des Einzelnen müsse hinter der “Volksgesundheit” zurückstehen.

Das BVerwG weist außerdem darauf hin, dass in Fällen von bloßem Eigenbedarf sowieso “keine Strafverfolgung drohe”. “Das Bundesverfassungsgericht hat sogar die Behörden aufgefordert, für die Wahrnehmung dieser Möglichkeiten einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Die Versagung der Erlaubnismöglichkeit ist mithin nicht gleichbedeutend mit der Gefahr der Bestrafung bei einer Verletzung des Anbauverbots.”

Das BVerwG verkennt dabei die Realität. So sind gerade in Bayern (dem Wohnort Söllners) ein paar Pflanzen ohne Zweifel durch “Strafverfolgung bedroht”.

 
 
 

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Cannabis ist in Deutschland Legal! (§ 3 CanG)

Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass Cannabis mit äußerster Vorsicht zu genießen ist. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabisprodukten.
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