Immer wieder behaupten Politiker aller Couleur, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland schon längst entkriminalisiert. Dass dem nicht so ist, zeigt ein aktuelles Urteil am Werler Amtsgericht sehr deutlich: Ein 21-Jähriger wurde wegen 0,2 Marihuana zu einer Geldstrafe von 450€ verurteilt.
Obwohl Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juni 2011 wieder eine relativ liberale “geringe Menge” Verordnung besitzt und Verfahren bis 10 Gramm Cannabis eingestellt werden sollen, zeigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht in diesem Fall unerbittlich. Bei dem betroffenen 21-Jährigen Auszubildenden war bei einer Wohnungsdurchsuchung ein vergessener Krümel Marihuana gefunden worden, „kleiner als ein Popcorn“ beschreibt der Verurteilte ihn. Neben der Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro wurden ihm seine beschlagnahmten und völlig legalen Konsumgeräte nicht wieder zurückgegeben. Zudem wird das Vergehen des jungen Mannes an die Führerscheinstelle gemeldet, was ihm – falls er einen Führerschein besitzt oder machen möchte – weiteren Ärger und Kosten verursachen wird.
Die Anhebung der “geringen Menge” war sowohl von Vertretern der Suchthilfe als auch der Polizeigewerkschaft begrüßt worden. Letztere hatte sich sogar eine noch weitergehende Entkriminalisierung und die Möglichkeit selbst Verfahren einzustellen bzw. Delikte nicht zu verfolgen gewünscht. In diesem Fall hätte sich dies klar angeboten und hätte allen Beteiligten viel Ärger, Aufwand und Geld gespart – ebenso auch den Bürgern, die mit ihren Steuergeldern die Hanfrepression mit jährlich einer Milliarde € finanzieren.
Justizminister Kutschaty legt heute die Strafverfolgungsstatistik für NRW vor. Aus ihr geht hervor, dass im Jahr 2010 16.520 Personen wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurden. Dies sind 9,5% aller Verurteilungen oder eine Person pro 1.000 der strafmündigen Wohnbevölkerung! Bei circa 52.000 Betäubungsmitteldelikten pro Jahr entspricht dies einer Verurteilungsquote von 32% – der Durchschnitt aller Verfahren liegt bei nur fast einem Viertel.
Коментарі