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Spice – auch andere Kräutermischungen mit Chemikalien versetzt

Forscher der Uni Freiburg haben in Konkurrenzprodukten von Spice, namentlich “Smoke”, “Sence” und “Yucatan Fire” ebenfalls chemische Zusätze entdeckt.

Außerdem haben sie ein Verfahren entwickelt, mit dem Spice im Blut nachweisbar ist.

Und was bedeutet das Verbot von Spice in Bayern nach dem Arzneimittelgesetz für Konsumenten und Händler?

Zunächst zur großen Neuigkeit: Wenn man einem Artikel der FAZ Glauben schenken kann, dann haben Volker Auwärter und sein Kollegen, Toxikologen am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg, Interessantes herausgefunden:

Außerdem hat er neben „Spice“ auch andere Produkte aus der Palette analysiert, die Namen wie „Smoke“, „Sence“ oder „Yucatan Fire“ tragen. „Wir haben noch keine Mischung untersucht, in der keine Stoffe zugesetzt wurden“, sagt Auwärter. Und: „Wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt schon, dass JWH-018 nicht der einzige Zusatz ist.“

Was viele schon im Vorfeld erwartet haben, ist eingetroffen: Es werden einfach weitere neue chemische Drogen genutzt, um das drohende Verbot von JWH-018 zu umgehen. Außerdem wird damit klar, dass nicht nur das ursprüngliche Spice, sondern auch viele der Konkurrenzprodukte, zumindest die oben namentlich genannten, als Tarnung für berauschende Chemikalien dienen. Auch sie können damit als Betrug am Kunden gelten, da sie alle darauf abheben, rein pflanzlich zusammengesetzt zu sein.

Im gleichen Artikel wird auch darauf hingwiesen, dass die genannten Forscher auch ein Verfahren entwickelt haben, mit dem man Spice im Blut nachweisen kann. Das ist natürlich für alle diejenigen relevant, die auf Spice ausgewichen sind, weil es nicht nachweisbar war, vor allem im Straßenverkehr. Wann ein entsprechendes Verfahren so weit entwickelt und verbreitet ist, dass es in der Praxis eingesetzt werden kann, bleibt aber fraglich. Da es hier m die Entdeckung der Substanz im Blut geht, dürfte das Verfahren auch für Schnelltester (Schweiß, Urin) nicht brauchbar sein.

In meinem Blog-Beitrag von gestern habe ich schon deutlich gemacht, dass es mit dem Verbot des Inhaltsstoffes JWH-018 nach dem BtMG, wie es die Regierung gerade vorbereitet, schwierig werden wird, gegen das Phänomen anzugehen, weil die Wirkstoffe leicht durch andere ersetzt werden können. Dazu heißt es in dem genannten Artikel der FAZ:

Damit könnte das Verbot des Wirkstoffs nach dem Betäubungsmittelgesetz zur stumpfen Waffe werden. (…) Es gibt etliche bekannte Cannabinoide, die gewissermaßen den Nachschub sichern – eine kleine chemische Abwandlung genügt. „Da sind die kreativen Hersteller mitunter schneller, als die Behörden ihr Betäubungsmittelgesetz ändern können“, warnt Christian Steup. (…) Und die nächste Herausforderung wartet bereits. Neuerdings sind im Internet auch Silbertütchen mit „Space“ im Angebot. Gleicher Look, dieselben Kräuter, derselbe hohe Preis, von dem Räucherstäbchen-Hersteller nur träumen können. Auf jedem Päckchen wirbt eine extra Banderole „ohne synthetisches JWH-018“. Für die angeblich „natürliche Alternative“.

Auwärter empfiehlt deshalb, den Kampf gegen legale Cannabisalternativen auch über das Arzneimittelgesetz auszufechten. Das verbietet nämlich, irgendwelche Wirkstoffe einfach so in Umlauf zu bringen. „Die Händler machen sich jetzt schon strafbar“, sagt der Toxikologe.

Die Stimmen mehren sich also, das Arzneimittelgesetz heranzuziehen, um der “Seuche” Herr zu werden; wie es schon so oft passiert ist, wenn die Behörden bei Kräuterdrogen mit dem eigentlich zuständigen BtMG nicht mehr weiter gekommen sind. Aber was bedeutet das für Konsumenten und Händler, vor allem in Bayern, wo die Landesregierung gerade verkündet hat, Spice sei dort ab sofort nach dem AMG verboten? Das heißt, Händler werden verfolgt, müssen mit Razzien und Strafverfahren rechnen. Kunden dagegen, die vielleicht noch einige Tütchen Spice zu Hause liegen haben, müssen auch in Bayern kein Strafverfahren nach dem AMG fürchten. Das wird dann anders, wenn die Bundesregierung Ende Januar ihr Verbot nach dem BtMG fertig hat: dann begeht auch der Kunde, der noch eine Tüte “Spice” besitzt, eine Straftat.

 
 
 

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