Meldung des DHV vom 12. 7. 2007
Am 19.06.07 meldete die Polizeidirektion Passau: “38-jährige Frau nach Drogenkonsum verstorben – 3. Drogentote im Bereich der Polizeidirektion Passau”. In dieser Pressemitteilung berichtet die Polizei, dass eine Frau aus zunächst ungeklärter Ursache verstorben sei. Eine spätere Obduktion habe aber ergeben, “dass die 38-Jährige nach Drogenkonsum verstorben ist. Im Körper der Toten konnte THC nachgewiesen werden.”
Prompt geht die Passauer Polizei hin und bezeichnet die Frau als 3. Drogentote des Jahres in Passau!
Wer hätte das gedacht! Alle Experten waren sich bisher einig, dass Cannabis zwar nicht ungefährlich ist, aber jedenfalls nicht zum Tod führen kann. Die tödliche Dosis konnte mangels menschlicher Opfer nur an Mäusen getestet werden, denen extreme Mengen des reinen Wirkstoffs gespritzt wurden. Ein Mensch müsste mehrere hundert Gramm Cannabisprodukte auf einmal zu sich nehmen, um zu sterben, was faktisch unmöglich ist.
Vermutlich müssen jetzt fieberhaft Bücher über Cannabis umgeschrieben werden und auch der DHV muss die Informationen über die möglichen Risiken von Cannabis auf der Homepage aktualisieren. Vorher fragen wir aber lieber nochmal in Passau nach…
Pressemeldung der Polizeidirektion Passau vom 19.06.07 “38-jährige Frau nach Drogenkonsum verstorben – 3. Drogentote im Bereich der Polizeidirektion Passau”
Informationen zur “tödlichen Dosis” von THC auf WikiPedia
Brief des DHV an die Polizeidirektion Passau vom 12.07.07 “Cannabistoter in Passau”
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung vom 19.06.07 “38-jährige Frau nach Drogenkonsum gestorben”.
In dieser Pressemitteilung berichten Sie, dass eine Frau aus zunächst ungeklärter Ursache verstorben sei. Eine spätere Obduktion habe aber ergeben, dass im Körper der Frau THC nachgewiesen wurde. Das formulieren Sie dann im Weiteren als Tod “nach Drogenkonsum” und bezeichnen die Frau als Passaus “3. Drogentoten”.
Diese Nachricht war für uns höchst erstaunlich, da bisher noch nie von einem Toten durch Cannabisüberdosierung berichtet wurde, weder in der Fachliteratur, noch in der Szene, noch von sonst irgendeinem Experten. Die tödliche Dosis konnte mangels menschlicher Opfer nur an Mäusen getestet werden, denen extreme Mengen des reinen Wirkstoffs THC gespritzt wurden. Ein Mensch müsste mehrere hundert Gramm Cannabisprodukte auf einmal zu sich nehmen, um zu sterben, was faktisch unmöglich ist. So lautete bisher jedenfalls bisher der wissenschaftliche Konsens.
Deshalb möchte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. An welchen Fehlfunktionen ist die Frau konkret verstorben? Herzversagen, Atemstillstand? Das sollte die Obduktion doch neben dem Drogenbefund ergeben haben?
2. Haben Sie den Fall tatsächlich in die Statistik für Drogentote einfließen lassen? Mit dem Hinweis auf Tod durch Cannabis?
3. Falls ja, wollen Sie das tatsächlich nach näherer Betrachtung aufrechterhalten?
4. Haben Sie ggf. eine Erklärung dafür, welche besonderen Umstände in diesem Fall zum Tode geführt haben?
Dieser Vorgang ist von einiger Brisanz. Wenn Sie tatsächlich die erste Cannabistote in Passau haben sollten, müssten Bücher umgeschrieben werden. Auch für uns wäre das eine sehr wichtige Information, auch wenn wir es bisher kaum glauben können. Deshalb bitte ich dringend um baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen Georg Wurth
Antwort der Polizeidirektion Passau vom 27.07.2007
Sehr geehrter Herr Wurth, für Ihr Schreiben vom 12.07.2007 danken wir Ihnen.
Bei der Obduktion der am 17.06.2007 im Stadtgebiet Passau verstorbenen 38-jährigen Frau wurde festgestellt, dass der Todesfall in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln steht. Im Körper der Toten konnte durch einen Drogentest THC nachgewiesen werden. Die von Ihnen weiter erbetenen Obduktionsergebnisse können wir Ihnen leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen Mader Polizeioberrat
Erneutes Schreiben des DHV vom 31.07.2007
Sehr geehrter Herr Mader!
Vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben.
Ich verstehe, dass Sie mir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Obduktionsergebnisse mitteilen können.
Leider haben Sie scheinbar eine Frage übersehen, die nichts mit der Obduktion zu tun hat und um deren Beantwortung ich Sie noch bitten möchte: Haben Sie den Fall tatsächlich in die Statistik für Drogentote einfließen lassen? Mit oder ohne den Hinweis auf Tod durch Cannabis?
Im Voraus für Ihre Antwort dankend und mit freundlichen Grüßen Georg Wurth
Nachtrag vom 26.08.2010: Die Pressemitteilung der Polizei Passau ist offline
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