Ein bisher geheim gehaltenes Fax des Bundesgesundheitsministeriums von 2010 offenbart haltlose Gründe zur Ablehnung des Eigenanbaus eines MS-Patienten und politisch motivierte Einflussname auf die Arbeit der zuständigen Behörde.
Die taz berichtete 2011 über den MS-Patienten Michael Fischer aus Mannheim, der damals gerade einen ablehnenden Bescheid des Bundesinstituts für Arneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bezüglich seines Antrags auf Eigenanbau der Medizin erhalten hatte. Hinter dieser Ablehnung steckten allerdings nicht die Fachleute der eigentlich unabhängig arbeitenden Behörde, sondern das Bundesgesundheitsministerium. Die mit dem Sachverhalt betrauten Mitarbeiter des BfArM hatten die Genehmigung bereits in der Schublade, weil sie nach Besichtigung der Räumlichkeiten und einem Gespräch davon überzeugt waren, dass Michael Fischers Hanfanbau aufgrund zahlreicher Sicherungsmaßnahmen keine Unbeteiligten gefährde.
Doch das dem BfArM übergeordnete Bundesgesundheitsministerium wollte nicht zulassen, dass in Deutschland auch nur eine legale Blüte angebaut wird und schaltete sich in Person von Dr. Erhard Schmidt, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie, ein. Er teilte den Mitarbeitern der Bundesopiumstelle mit, die schon vorbereitete Genehmigung sei unverzüglich in eine Ablehnung umzuwandeln. Da die Begründung des Ministerialdirektors für die Ablehnung lediglich in einem bislang der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Telefax zu finden war, hat der Berliner Hanfaktivist Martin Steldinger aka Tribble das betreffende Fax mit Hilfe von fragdenstaat.de veröffentlichen lassen.
In dem Schriftstück behauptet der Leiter der Abteilung 1 zwei Dinge, die damals wie heute unrichtig, allerdings ausschlaggebend für die damalige Ablehnung waren: – Es gäbe Beweise „in der Literatur“ , dass Cannabis als Nebenwirkung epileptische Anfälle auslösen könne. Das ist schlichtweg falsch. – Deutschland verstoße mit einer solchen Zulassung gegen internationales Recht. Auch das stimmt nicht, die Bundesrepublik versucht sich lediglich seit Jahren vor der Gründung einer nationalen Cannabis-Agentur zum Aufkauf und zur Kontrolle der Ernte zu drücken. Deren Einrichtung wird in eben genau diesen internationalen Verträgen, auf die sich Dr. Schmidt in dem Schreiben bezieht, von jenen Mitgliedstaaten verlangt, in denen Cannabis für oder von Patienten angebaut wird. Die Niederlande oder Kanada verfügen bereits über solche Einrichtungen. Das derzeitige Modell des Imports der Blüten aus den Niederlanden ist nur entstanden, um den Ausnahmegenehmigungs-Inhabern formal gerecht werden zu können, ohne selbst eine ordentliche Infrastruktur in Form einer staatlichen Cannabis-Agentur zur Versorgung der Patienten aufbauen zu müssen.
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