Das Sozialgericht Hildesheim hat entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme im Falle des Cannabispatienten Bernd V. aus Göttingen nicht rechtens ist und hat einen entsprechenden Bescheid der AOK mit einem Urteil vom 21.11.2017 (Aktenzeichen: S32 KR 4041/17 ER) aufgehoben. Das Urteil könnte für andere Patienten, die ebenfalls nur eine befristete Kostenübernahme bewilligt bekommen haben, richtungsweisend sein.
Bernd V. ist an einem schweren, chronischen Augenleiden erkrankt, das seine Sehkraft stark einschränkt. Der 59-jährige aus Duderstadt/Niedersachsen war schon vor Inkrafttretens des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb vom Cannabisblüten in der Apotheke und hatte mit dem neuen Gesetz auf eine unbefristete Kostenübernahme seiner Medizin gehofft. Doch seine Krankenkasse wollte dem chronisch Kranken lediglich eine befriste Kostenübernahme zugestehen. Diese Befristung wurde jetzt vom Gericht gekippt. In der Begründung des Urteils steht eindeutig, das Gesetz sehe eine solche Befristung der Kostenübernahme nicht vor. Bernd V. erhofft sich jetzt aufgrund der Entscheidung auch für andere Cannabispatienten, deren Kostenübernahme bislang befristet ist, eine wegweisende Wirkung.
Unter diesem Artikel findet ihr das Schreiben des Sozialgerichts sowie die Antwort der AOK, in der die Krankenkasse die Aufhebung der Befristung bestätigt.
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