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FDP-Drogenbeauftragte für Kriminalisierung von Drogenkonsumenten in NRW

Autorenbild: Eric wrigthEric wrigth
 

Meldung des DHV vom 30.08.2010

Die FDP steht im drogenpolitischen Alltag sicherlich nicht für einen Impulsgeber in Sachen Legalisierung. Im Vergleich zu ihrem Wunschkoalitionspartner CDU ist es leicht, als das geringere Übel angesehen zu werden. Mal wird versucht, sich mit progressiver Drogenpolitik zu profilieren, mal mit repressiver. Auch wenn sich die FDP in ihren Bundestagswahlprogrammen bisher nicht zu einer Legalisierungsforderung durchringen konnte, so gehörte doch die Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten bisher zum Grundkanon der FDP Drogenpolitik.


“Eine Suchtbekämpfungspolitik, die sich auf strafrechtliche Maßnahmen reduziert, halten wir Liberale für falsch. Daher halten wir an unserem Kurs der Entkriminalisierung und Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum fest, wenden uns aber gegen die Legalisierung des Cannabiskonsums.” – Guido Westerwelle

Westerwelles Parteifreundin, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans, bricht nun mit diesem Grundsatz und macht Front gegen die Entkriminalisierungsbestrebungen in NRW. Dort hatte die neue rot-grüne Landesregierung angekündigt, die Verschärfungen der schwarz-GELBEN Vorgängerregierung rückgängig zu machen, und die “geringen Mengen”, bis zu denen Strafverfahren eingestellt werden können, für Cannabis von 6 auf 10 Gramm angehoben und für Heroin, Kokain und Amphetamine mit 0,5 Gramm wieder eingeführt. Für diesen harmlosen, aber zumindest in die richtige Richtung gehenden Schritt hagelte es von der bürgerlichen Presse massive Kritik. Scheinbar ist ein Innenminister, der mal nicht der brutalstmögliche harte Hund sein will, untragbar. Die WELT unterstellt NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gar eine politische Perversion der Werte wie Milde und Großzügigkeit und eine gnadenlose Liberalität. Dyckmans sagte in einem Interview der Zeitung EXPRESS zu der Reform:


„Das ist ein falsches Zeichen. In der Drogenpolitik muss es unser gemeinsames Ziel sein, den Konsum zu verringern und insbesondere den Einstieg zu verhindern.“ „Das [Die Entlastung von Staatsanwaltschaften, d.A.] kann in diesem Fall nicht Richtlinie für unser Handeln sein. Gerade Jugendliche brauchen klare, eindeutige Regeln. Cannabis darf nicht verharmlost werden, die Anhebung der geringen Menge setzt das falsche Signal einer scheinbar geringeren Schädlichkeit von Cannabis.“ „Hier [Bei Heroin, Kokain und Amphetamine, d.A.] darf es keinen „Gelegenheitskonsum“ geben, der dann zur schnellen Abhängigkeit führt.“

Dyckmans bestätigt die Bedeutung ihrer Aussage auch nochmals, indem sie den EXPRESS-Artikel auch noch auf ihrer Homepage bewirbt.

Die Grünen im Bundestag nutzen diese Äußerungen, um ihren Parteikollegen in NRW beizuspringen. Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik, sprach Dyckmans für ihre Äußerungen jeden Realitätssinn ab. Weiter schreibt er:

In Deutschland konsumieren mindestens zwei Millionen Menschen mehr oder minder häufig Cannabis. Trotz nach wie vor erheblicher strafrechtlicher Risiken für die Konsumenten. Es ist offensichtlich, dass die Kriminalisierung ihren Zweck, die Abschreckung, nicht erreicht.Die jetzt in NRW geplante geringfügige Anhebung ist keine Verharmlosung von Cannabis. Im Gegenteil. Sie ist ein erster wenn auch kleiner Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit und damit mehr Wirksamkeit in der Cannabisprävention. Deren Ziel muss es sein, nicht jeden einmaligen oder gelegentlichen Cannabiskonsumenten zu kriminalisieren, sondern die riskanten Formen des Konsums zu vermeiden. Experten wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen verweisen darauf seit langem. Wir empfehlen der Drogenbeauftragten daher dringend, sich von alten Reflexen zu lösen.

Der DHV hat sich schon in seiner Meldung vom 13.07.2010 “Rot/Grün in NRW will weniger Kiffer verfolgen” bemüht klarzustellen, dass es bei diesem Reförmchen nur darum geht, die Drogenpolitik in NRW in den Stand der Jahrtausendwende zurückzuversetzen, bevor die schwarz-gelben Hardcore-Repressionisten die Kifferverfolgung eskalieren ließen. Durch unsinnige Aussagen konkurrierender Politiker und irreführende Medienberichte ist jedoch auch unter Konsumenten eine erhebliche Unsicherheit entstanden, welche Rechtslage in NRW jetzt eigentlich gilt. So titelte der Focus bei dem Thema z.B. vollkommen an der Sache vorbei: “NRW – Rot-Grün legalisiert Drogen”, obwohl in diesem Artikel dann von Legalisierung gar keine Rede ist. Das ist übelster Populismus, wie er seit Jahrzehnten zur Verdummung der Bevölkerung gerade in Sachen Drogen beiträgt.

Wegen der großen Verunsicherung und vieler Fragen, die uns dazu erreicht haben, hier nochmal eine kurze Zusammenfassung der Lage in NRW: Zunächst mal: Bisher ist noch gar nichts passiert, außer dass sich SPD und Grüne darauf geeinigt haben, die alte Regelung wieder einführen zu wollen. Dazu muss die entsprechende Verordnung noch geändert werden. Wenn es soweit ist, wird es – wie in jedem anderen Bundesland auch – weiterhin keine “legale Menge” Cannabis geben, die man mit sich herumtragen “darf”. Auch bei einem halben Gramm wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten müssen, das dann – bis 10 statt derzeit 6 Gramm – von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt werden kann.

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