Einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23.4.2015 zufolge ist ein Fahrverbot aufgrund von Cannabiskonsum für EU-Bürger aus dem Ausland in Deutschland auch dann rechtskonform, wenn man, wie im Falle der klagenden Österreicherin, im eigenen Land noch als fahrtauglich gilt. Im besagten Fall wurde die junge Frau in Deutschland mit einem Blutwert von 19µg THC/ml angehalten und erhielt von den deutschen Behörden ein Fahrverbot auf deutschen Straßen. In Österreich hingegen konnte die Frau den Führerschein behalten, da sie dem Protokoll des deutschen (!) Arztes zufolge hinterm Steuer nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen schien. In Deutschland hingegen gilt ein Wert von 19µg/ml Blut als Indiz für eine Cannabisabhängigkeit oder fehlendes Trennungsvermögen im Straßenverkehr. Die Richter in Luxemburg bestätigten jetzt die Rechtmäßigkeit der strengen Handhabung in Deutschland, die auch fachärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten anderer EU-Staaten nicht anerkennt. Allerdings darf ein so verhängtes Fahrverbot nicht länger als fünf Jahre gelten, urteilten die Richter. Betroffene EU-Bürger, die vor Ablauf dieser Frist wieder auf Deutschlands Straßen unterwegs sein wollen, müssen in Deutschland beim Idiotentest einen Abstinenznachweis erbringen.
top of page
bottom of page
Comentários