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AutorenbildEric wrigth

Die Kanonen der Berliner Staatsanwaltschaft

 

Meldung des DHV vom 25. 6. 2003

Im Fall Friedman schießt die Berliner Staatsanwaltschaft wieder mit Kanonen auf Spatzen. Sie schickt ein Großaufgebot der Polizei für umfangreiche Durchsuchungen nach Frankfurt und nimmt einige Milligramm Kokaingemisch mit nach Hause. Rechtlich fragwürdig entnimmt sie Friedman eine Haarprobe. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wird lieber nicht vorher benachrichtigt; die könnte das ja albern finden.


Ähnlich unverständliche Purzelbäume schlägt die Berliner Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den Deutschen Hanf Verband (DHV). Der hatte im August 2002 einige völlig legale, beim Bauern geerntete Faserhanfpflanzen zur Hanfparade gebracht. Prompt beschlagnahmte die Berliner Polizei die Stängel und schrieb eine Anzeige. Das fand Hans Christian Ströbele so erstaunlich, dass aus seiner folgenden Rede später der Ulksong “Gebt das Hanf frei” entstand. Dann verlor die Berliner Polizei erst mal für zwei Monate den Hanf und die Anzeige. Seitdem ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft in dem Fall, ohne dem DHV mitzuteilen, gegen welche Vorschrift er denn genau verstoßen haben soll. Friedman muss sich also auf eine lange Meditationsphase bei der Berliner Staatsanwaltschaft einstellen.

Man darf gespannt sein, auf welche Spatzen die Berliner Drogenkrieger als nächstes schießen werden.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen.

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