
Anfang April habe ich allen Bundestagsabgeordneten einen Brief bezüglich der EMNID-Umfrage und der Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten geschrieben. Hier seht ihr, was die CDU geantwortet hat.
Hier die Antworten der Fraktionen:
Auch die drei Antworten, die ich von CDU-Abgeordneten bekommen habe, halten sich an die Parteilinie und bieten keine Überraschungen. Das gilt besonders für eine Abgeordnete, deren Brief ich auf ihre Bitte hin nicht veröffentliche. Ich bin zwar überzeugt, dass unter den vielen CDU-Abgeordneten auch einige sind, die am Sinn der Kifferverfolgung zweifeln, aber sie halten sich offenbar noch bedeckt.
Hier die ausführliche Antwort von Karin Maag, stellvertretend für ihre Fraktion:


Äh, wie bitte? In meinem Brief fordere ich gar nicht die Legalisierung von Cannabis, sondern lediglich die Entkriminalisierung der Konsumenten, ebenso wie in der Petition. Einem fachfremden Politiker würde ich das ja nachsehen, aber als zuständige Person der CDU im Bundestag sollte sie den Unterschied kennen.


Komisch, dass es etliche andere europäische Staaten trotz der Verträge schaffen, Menschen zu entkriminalisieren, die Hanf zum Eigenbedarf anbauen. In Spanien gibt es hunderte Clubs, in denen Hanffreunde legal und unbehelligt gemeinsam ihr Gras anbauen, in Belgien werden eine, in Tschechien und den Niederlanden 5 Hanfpflanzen toleriert. In Deutschland riskiert man dafür schnell eine Gefängnisstrafe.
Außerdem: Aus den internationalen Verträgen kann man auch aussteigen – und wenn man will auch gleich wieder beitreten mit der Ausnahme, die man jeweils umzusetzen gedenkt. So macht es Bolivien gerade, um Coca-Blätter zu legalisieren.

Ach ja, das Bundesverfassungsgerichtsargument.. Ich zitiere einfach mal, was ich bei den CSU-Abgeordneten dazu geschrieben hatte:
Lieber rege ich mich noch ein bisschen über das Argument auf, das immer wieder kommt, die Legalisierung sei juristisch nicht angesagt, weil das Bundesverfassungsgricht das Verbot und die Verfolgung der Konsumenten quasi vorschreibe. Als sei eine Entkriminalisierung der Konsumenten oder eine Legalisierung geradezu verfassungswidrig. Das ist eine vollständige Verdrehung der Tatsachen. Das Verfassungsgericht hat lediglich entschieden, dass die aktuelle Drogenpolitik, insbesondere das Verbot des Handels mit Cannabis, nicht verfassungswidrig ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Politik gezwungen ist, Cannabis zu verbieten. Und vor allem bedeutet es nicht, dass Konsumenten verfolgt werden müssen – und darum ging es ja in meinem Brief und geht es in meiner Petition. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr gefordert, dass Konsumenten nicht verfolgt werden sollen, dass konkret der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch nicht bestaft werden soll.
Aber genau das passiert in Deutschland tagtäglich, auch wenn die CDU das nicht wahrhaben will.

Ja, Frau Maag, vielen Dank, Sie haben mir weitergeholfen! Sie haben die Position ihrer Fraktion deutlich gemacht und ich weiß es zu schätzen, dass Sie mir Ihre Meinung kundgetan haben, obwohl nicht zu erwarten war, dass sie mir gefällt!

Jetzt noch zur Antwort des CDU-Abgeordneten Rudolf Henke:

Diese Antwort finde ich soweit angenehm sachlich. Ich fände sie auch nachvollziehbar (abgesehen von bürgerrechtlichen Fragen etc.), wenn es einen Nachweis für eine konsumverringernde Wirkung der Strafverfolgung gäbe. Konsum und Gruppendruck gibt es ja jetzt auch, Verbot hin oder her.

??? Äh.., wer wirft Ihnen das vor? Ich habe keine entsprechende Passage in meinem Brief gefunden.

Einen Kommentar zu dem “Selbst-Schuld”-Argument spare ich mir jetzt mal. Die Erkenntnis, dass ein bereits etablierter Konsum schlecht zurückzudrängen sei, finde ich aber interessant. Ich finde, das ist ein starkes Argument für eine Legalisierung. Herr Henke, der Konsum von Cannabis ist in Deutschland schon längst etabliert!
Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit hanfigen Grüßen
Georg Wurth
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