
Der Deutsche Hanf Verband bittet den Bund der Steuerzahler e.V. heute in einem ausführlich begründeten Brief, sich mit dem Thema “Steuerverschwendung durch das Cannabisverbot” zu beschäftigen. Hier der vollständige Brief:
Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. Reiner Holznagel Französische Str. 9-12 10117 Berlin
Steuerverschwendung durch das Cannabisverbot Sehr geehrter Herr Holznagel! Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Deutsche Hanf Verband mit der Verschwendung öffentlicher Gelder durch das Verbot von Hanfprodukten als Genussmittel. Durch die Abstimmungen in Washington und Colorado, wo die Wähler letzte Woche für eine vollständige Legalisierung von Marijuana gestimmt haben, gewinnt das Thema erneut Aktualität, s. z.B. Marihuana spült Milliarden in US-Staatskassen pressetext.com, 13.11.12 http://www.pressetext.com/news/20121113003 Der Staat Colorado rechnet allein mit 60 Millionen Dollar Steuereinnahmen, von denen die ersten 40 Millionen für den Bau von Schulen reserviert werden sollen. Die Legalisierung in den gesamten USA würde laut einer Untersuchung des Cato-Instituts von 2010 8,7 Milliarden Dollar in die Staatskassen spülen, s. http://www.cato.org/publications/white-paper/budgetary-impact-ending-drug-prohibition In Deutschland würde die Besteuerung nach unseren niedrig angesetzten Schätzungen von 2003 mindestens eine halbe Milliarde Euro einbringen, s. Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung http://hanfverband.de/index.php/themen/drogenpolitik-a-legalisierung/981-finanzielle-und-wirtschaftliche-auswirkungen-einer-cannabislegalisierung Dazu kommen hohe Ausgaben für die Durchsetzung des Verbots bei Polizei, Justiz und Gefängnissen. Die Untersuchung des Cato-Instituts kommt für die gesamten USA auf ebenfalls 8,7 Milliarden Dollar an Repressionskosten. Nach unseren Schätzungen kostet das Verbot in Deutschland über eine Milliarde Euro in diesen Bereichen. Insgesamt lässt sich der deutsche Staat das Cannabisverbot also mindestens 1,5 Milliarden Euro kosten. Die Bundesregierung weiß laut einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion von 2007 nicht, wieviel Geld für die Cannabisprohibition ausgegeben wird und in welcher Höhe Steuereinnahmen möglich wären: „1. Kosten der Cannabisprohibition a) Wie hoch sind die Gesamtkosten der Cannabisprohibition in Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, weil entsprechende Daten nicht erhoben werden.“ „2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Steuereinnahmen bei einer legalen Organisation des bestehenden Cannabismarktes? Da eine Legalisierung von Cannabis nicht in Betracht kommt, besteht für die Bundesregierung kein Anlass, mögliche Steuertatbestände zu definieren und mögliche Steuereinnahmen zu schätzen.“ http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/052/1605219.pdf Nun könnten diese Kosten natürlich gerechtfertigt sein, wenn sie einem legitimen Zweck dienen würden, der laut Bundesregierung darin besteht, den Cannabiskonsum der Bevölkerung zu senken, um damit auch problematischen Konsum zu verhindern. Allerdings gibt es keinen Nachweis, dass dieses Ziel erreicht wird. Im Gegenteil, alle verfügbaren Informationen dazu lassen darauf schließen, dass das Verbot – abgesehen von den negativen Begleiterscheinungen des Schwarzmarktes – völlig wirkungslos ist. Die „Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit“ des Schweizer Nationalrates kam in einem Bericht vom 30.04.1999 zu dem Ergebnis: „Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel […] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht“. Als praktisches Beispiel dienen die Niederlande, wo jeder Erwachsene unbehelligt im Coffeeshop einkaufen und rauchen kann. Dort liegt der Cannabiskonsum im unteren europäischen Mittelfeld. Auch die Bundesregierung kann keinen Nachweis über die konsumreduzierende Wirkung des Verbots nennen. Als Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken von 2011 weicht die Bundesregierung aus und nennt als Argument lediglich, dass der Konsum von Spice und anderen chemischen Ersatzprodukten laut einer Frankfurter Studie nach dem Verbot nachgelassen habe. Deshalb sei das Verbot auch bei Cannabis wirksam. Der Autor der Frankfurter Studie, Dr. Bernd Werse hat sich von dieser Interpretation seiner Arbeit distanziert. s. DHV, 21.09.11 Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1527-bundesregierung-hat-keinen-nachweis-zur-wirksamkeit-des-cannabisverbots mit link zur Antwort der Bundesregierung – und Brief von Dr. Bernd Werse an die Bundesregieurng, 19.10.11: Erst am 28.08.12 gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, auf abgeordnetenwatch.de zu, dass ein Zusammenhang zwischen Repressionsmaßnahmen und dem Konsum der Bevölkerung nicht nachweisbar und damit letztlich das Verbot nicht wirksam ist: „Es ist richtig, die Studien konnten keinen Zusammenhang zwischen gesetzlichen Änderungen in der Höhe der Strafen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums feststellen.“ Dennoch wolle die Bundesregierung am Verbot festhalten, um „das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält.“ ??? http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544–f347695.html#q347695 Nun stellt sich auch aus Sicht der Steuerzahler die Frage: Wie kann es sein, dass es in den heutigen Zeiten knapper Kassen ein Gesetz gibt, von dem die Bundesregierung keine Ahnung hat und haben will, wieviel es kostet und für das es keinerlei Nachweis über die gewünschte Wirkung gibt? Ich meine, das ist ein Thema für den Bund der Steuerzahler und möchte Sie bitten, das Thema in Ihr Schwarzbuch über die öffentliche Verschwendung von Steuergeldern aufzunehmen und auf andere Weise in Ihre Arbeit und Publikationen einfließen zu lassen. Für Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Wurth P.S.: Ich schicke Ihnen den Brief auch als pdf-Datei per Email, so dass Sie die weiterführenden links bequem anklicken können.
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