DHV-Pressemitteilung zur Cannabis-Anhörung in Berlin am 29.05.12
- Eric wrigth
- 24. Mai 2012
- 3 Min. Lesezeit
Pressemitteilung des Deutschen Hanf Verbandes vom 24.05.12
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur oben genannten Anhörung, zu der ich als Sachverständiger eingeladen bin, möchte ich Ihnen einige Hintergrundinformationen liefern.
Zunächst möchte ich ankündigen, dass ich zur Anhörung in einer der Hanf-Bike-Taxis des DHV erscheinen werde, die seit geraumer Zeit in Berlin unterwegs sind, s. Bild mit hoher Auflösung im Anhang, weitere Bilder hier.
Ich werde um ca. 9.15 Uhr vor dem Kammergericht im Bike Taxi eintreffen und stehe dann kurz für Fragen zur Verfügung und werde meine Stellungnahme verteilen. Wegen der Bitte der Senatsverwaltung, meine Stellungnahme nicht vor Dienstag zu veröffentlichen, werde ich sie am 29.05. um 8.00 Uhr auf www.hanfverband.de veröffentlichen.
Als aktuellen Einstieg in die Thematik: Verschärft Berlin die Verfolgung von Cannabiskonsumenten? 23. Mai 2012
Insbesondere möchte ich auf die Antwort der CDU an den DHV vor der Wahl 2011 verweisen, dass die Partei keine Änderung bei der sog. geringen Menge plant, s. link oben.
Als Hintergrundinformation für die Entwicklungsgeschichte der aktuellen Regelung in Berlin empfehle ich folgende Informationsseite: Berliner Cannabisdiskussion
Der Deutsche Hanf Verband teilt im Prinzip die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die “Geringe Menge” bundeseinheitlich zu regeln, s. Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen, Meldung des DHV vom 10. 3. 2006
Allerdings sollte das so geregelt werden, dass ernsthaft von einer Entkriminalisierung der Konsumenten die Rede sein kann. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Besitz einer solchen Menge gar keine Straftat mehr wäre und nicht erst die Staatsanwälte die Strafverfahren einstellen können. Nur so würde sich auch eine erhebliche Entlastung der Justiz und insbesondere der Polizei ergeben, da in dem Fall keine Beschlagnahmung und keine Eröffnung eines Strafverfahrens mehr erfolgen müsste.
Dazu kommt, dass eine Menge von 6 Gramm, wie sie mittlerweile in vielen Bundesländern gilt, viel zu gering ist. Viele Konsumenten haben mehr als 6 Gramm im Vorrat, schon allein deshalb, weil sie keine regelmäßige Quelle mit guter Qualität haben. So kommt es, dass viele Bürger wegen ein wenig Cannabis kriminalisiert werden, obwohl sie nie etwas verkauft haben.
Den Drang zur Vereinheitlichung haben viele damals CDU-dominierte Bundesländer genutzt, um die Regelung zu verschärfen. Das krasseste Beispiel ist Schleswig-Holstein, wo die Geringe Menge von 30 auf 6 Gramm reduziert wurde. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die Verschärfung unter Rot/Grün mittlerweile wieder zurückgenommen, dort gilt jetzt jeweils wieder 10 Gramm.
Der DHV fordert die Bundesländer auf, über eine Bundesratsinitiative eine einheitliche Geringe Menge im BtMG festzulegen, bis zu der keine Straftat mehr vorliegt und die höher als 6 Gramm sein sollte. S. auch unsere aktuellen “Protestmailer” an Schleswig-Holstein und NRW.
Laut einer EMNID-Umfrage von 2010 hat der DHV für diese Forderungen eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich, s. Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht, Pressemitteilung des DHV vom 30.07.10
Besonders interessant war dabei die regionale Verteilung der Antworten:
“Weniger überraschend dagegen die Werte aus Berlin. Zunächst mal fällt auf, dass sich die Menschen in der Hauptstadt am meisten mit dem Thema beschäftigen, es gibt praktisch niemanden ohne Meinung zu dem Thema. Es gibt zwar ein paar mehr “Zufriedene” als in Hessen und Rheinland-Pfalz (40 %), aber überragende 41 Prozent wollen eine vollständige Legalisierung von Cannabis. Zusätzlich ist hier auch die Zustimmung zum legalen Eigenanbau von Hanf am größten. Die Berliner Politiker täten also gut daran, bei den kommenden Cannabisreformen die Vorreiterrolle zu übernehmen.”
In diesem Sinne werde ich mich am Dienstag gegen eine Verschärfung der Regelung in Berlin aussprechen und den Senatoren vorschlagen, ebenfalls den oben skizzierten Weg über den Bundesrat zu gehen, um eine bundesweit einheitliche und ernsthafte Entkriminalisierung der Konsumenten zu erreichen.
mit freundlichen Grüßen Georg Wurth
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