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AutorenbildEric wrigth

DHV Aktion: Petition für einen kommunalen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis

Unter dem Motto “Ein Stückchen Legalisierung ist überall möglich!” stellt der Deutsche Hanf Verband interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Text einer Petition für einen kommunalen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur Verfügung. Über das Petitionsrecht in Kombination mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG kann jeder Bürger sein Kommunalparlament auffordern, einen kleinen lokalen Schritt in Richtung der Regulierung des Cannabismarktes zu tun.

Konkrekt wird gefordert, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel zu konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beantragen. Interessenten können sich hier einen an ihre Gemeinde angepassten Mustertext erstellen.

Die Geschichte der Drogenpolitik in Deutschland lehrt uns: Innovative Politik kommt häufig von unten. Während im Bundestag die ideologischen Gräben zwischen den Parteien kaum überwindbar scheinen, sind Politiker vor Ort gerade bei kontroversen Themen deutlich pragmatischer. Bürger fordern konkrete Lösungen für lokale Probleme statt Worthülsen, auch beim Thema Cannabis. In ganz Deutschland wünschen sich Menschen eine vernünftige Drogenpolitik. Anstelle des bestehenden Schwarzmarktes ohne jeden Jugend- oder Verbraucherschutz, fordern sie eine Legalisierung von Cannabis, also die Regulierung des Marktes für Erwachsene.

Auch wenn nur der Bundestag eine solche Regelung beschließen kann, ist ein Stückchen Legalisierung überall möglich. Das Betäubungsmittelgesetz sieht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Verbot von Drogen wie Cannabis vor, beispielsweise wurde darüber die Abgabe von Heroin an Abhängige im Rahmen eines Modellprojektes erforscht, obwohl Heroin damals noch genauso illegal war wie heute Cannabis. Konkret erlaubt §3 (2) BtMG explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. Damit kann jeder, jede Person, jeder Verein oder auch jedes Bundesland oder Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Schleswig-Holstein hat 1997 ein Modellprojekt beantragt, mit dem die Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Apotheken erforscht werden sollte. Dieser Antrag wurde damals von der zuständigen Bundesbehörde unter Gesundheitsminister Seehofer (CSU) abgelehnt, aber er hat gezeigt, was grundsätzlich möglich ist. Noch nie hatte ein Bundesland einen so weitgehenden cannabispolitischen Vorstoß gewagt und es blieb der bisher einzige Versuch. In Berlin stellten FDP und Grüne 2003 ebenfalls einen Antrag zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, dieser scheiterte jedoch an der Mehrheit von SPD und LINKEN (siehe Berliner Cannabisdiskusission). Aktuell wird in Friedrichshain-Kreuzberg ernsthaft über einen neuen Anlauf diskutiert, dazu bald mehr auf hanfverband.de.

Die erste Petition inklusive einer Begründung ging an einen Hanffreund in Bad Schussenried, einem kleinen Moorkurort in Baden-Württemberg. Wir werden Petition sowie Begründung aufgrund der Rückmeldungen, die die Petenten und wir erhalten, weiterentwickeln. Auf dieser zentralen Seite werden alle Informationen und Artikel gesammelt.

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