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AutorenbildEric wrigth

Damokles-Schwert Bewährungsstrafe – Knast für einen Joint

Gefängnisstrafe auf Bewährung klingt wie “mit einem blauen Auge davon gekommen”. Aber beim kleinsten Cannabisnachweis landen Betroffene dann doch oft im Knast.

Und das, obwohl der Konsum von Cannabis an sich – ohne nachgewiesenes Besitzdelikt – aus verfassungsrechtlichen Gründen in Deutschland gar nicht strafbar ist. Für Menschen auf Bewährung gilt das nicht. Über die Bewährungsauflage Drogenscreening drückt der Staat gegen tausende Menschen ein totales Konsumverbot durch. Auch die vermeintlich in Deutschland existierende Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten gilt dann nicht mehr.

Eine Richterin im bayrischen Sondhofen brachte das 2008 wie folgt auf den Punkt:

Die Richterin bewahrte beide ein allerletztes Mal vor schwedischen Gardinen, machte aber durch die aufgezwungene ungewöhnlich lange Bewährungszeit gleich von fünf Jahren deutlich, dass eine Rückkehr zum bislang gewohnten Feierabend-Joint unweigerlich im Knast endet.

Gestern erreichte mich dieser Bericht eines Betroffenen:

Hallo, Ich stehe grad vor einer regelrechten Krise und auch wenn ich mich sonst aus Paranoia nicht an das DHV gewendet hätte, so ist die Schilderung meiner derzeitigen Lage, eine Möglichkeit mehr Aufmerksamkeit auf die Ungerechtigkeiten in unserem Rechtssystem aufmerksam zu machen: Situation: 1. Ich war für lange Zeit ein Chronischer Kiffer. Und wurde zuletzt von einem sehr guten Kumpel, der gedealt hatte und die Nerven verloren hat verraten. Er gab an wie viel er mir zu kiffen zum Eigenkonsum verkauft hatte. Wir reden hier von dem Zeitraum zwischen Februar 2008 bis Ende Oktober 2009 in dem ich insgesamt 4x 25-30g Hasch/Grass und in weiteren 12 Fällen 2-3g Hasch, zum Eigenkonsum erwerbte und ab und an 1g Amphetamine. Anfang Februar 2010 hatte ich auch noch von einem Unbekannten Straßendealer, 2g minderwertiges Hasch gekauft gehabt. Wovon noch 0,92g in meiner Wohnung während einer Hausdurchsuchung, welche ein paar Tage danach statt fand, sichergestellt wurden. 2. Genau derselbe Kumpel wo mich verraten hat, gab zu mich lange Zeit dazu gedrängt zu haben ihm Psilocybin haltige Pilze zu besorgen (welche ich mir sonst nur für den Eigenkonsum besorgte). Letztendlich ging ich auf Grund seines Drängens auf ein Tauschhandel gegen Grass/ Hasch ein. Um ihm 1x für 200€ diese Pilze zu besorgen. Im Gegenzug dafür, dass er aufhört mich mit dem Thema zu nerven und mir wie abgemacht dafür Hasch zu geben. (Dies ist der mir einzig vorgeworfene Fall von Drogenhandel wo vorfiel) Darauf hin wurde ich hierfür für 1 Jahr Knast auf 3 Jahre Bewährung mit bis zu 6 Drogenscreenings pro Jahr und 40 Arbeitsstunden verurteilt. Urteil: Oktober 2010 Die derzeitige Lage: Ich habe nun nach langjähriger Suche endlich eine Ausbildungsstelle als Groß- und Außenhandelskaufmann gefunden und bin Recht gut in ihr, auch wenn ich dort auf Grund meiner Schlafstörungen und meinem etwas starken Charakter am Anfang ohne Cannabis einige Probleme in der Ausbildung hatte. (Diese beiden Probleme therapierte ich zuvor erfolgreich mit Cannabis Produkten) Mittlerweile werden diese mittels Schlaftabletten, Antidepressiva und Neuroleptika welche ich verschrieben bekomme therapiert (Oxazepam, Citalopram, Zyprexa, Seroquel). Obwohl ich diese Medikamente eigentlich für die schlimmste und schädlichste Lösung von allen halte, vor allem die zwei letzteren sind echt übel. (Bei Interesse einfach Beipackszettel vergleichen). Auch in der Schule schreibe ich in der Regel gute Noten. Das einzige Problem ist, dass ich mir noch kaum Fehlzeiten erlauben kann und oft im Außendienst bin. Weshalb ich oft keinen bzw. selten ein Drogenscreeningstermin wahrnehmen kann. Ebenso wie die Tatsache, dass ich zumindest noch vor 2 Wochen auf Cannabis Produkte Positiv war. Und an meinem Geburtstag mir ein Kumpel den ich lange Zeit nicht gesehen hatte und die Sache mit meiner Verhandlung nicht mitbekommen hatte, mir zum Geburtstag ein Schoko Kuchen mit Hasch gebacken hatte, als ich dies bemerkte war es bereits zu spät. Ich hatte schon einiges davon gegessen. Da ihr euch sicherlich in der Kifferszene auskennt. Wisst ihr ja, dass so ein Geschenk nichts Außergewöhnliches ist. Das Problem ist nur, dass es meinem Wissen nach 3 – 4 Monate dauern kann bis man alle Cannabinoide abgebaut hat. Vor allem da Oral eingenommenes Cannabis viel länger im Blut bzw. Organismus abspeichert wird, als wie wenn man es mit den sonst üblichen Methoden konsumiert. Dies ist ja bekanntlich auch Wissenschaftlich nachgewiesen, belegt und auch noch logisch nachvollziehbar. Nun noch mal die Zusammenfassung: Aus folgenden Gründen wurde ich zu 1 Jahr Haft auf 3 Jahre Bewährung, 6 Drogenscreenings pro Jahr und 40 Arbeitsstunden verurteilt: 1.- Dem Erwerb von 4x 25-30g Hasch zum Eigenkonsum 2.- Dem Erwerb von 12x 2-3g Hasch zum Eigenkonsum 3.- Dem Tauschhandel von 20g Psilocybin haltiger Pilze (ohne Gewinn) 4. Dem Erwerb von 2g Hasch, von einem unbekannten Straßendealer. Der Widerruf der Bewährung entstand aus folgenden Gründen: 1. Weil ich zugab, dass ich an meinem Geburtstag von einem Kumpel den ich lange Zeit nicht gesehen hatte und das mit der Verhandlung nicht mitbekommen hatte, mir zum Geburtstag ein Schoko Kuchen mit Hasch gebacken hatte. Und ich erstmal einiges von gegessen hatte bis ich es bemerkte. 2. Weil ich auf Grund meiner Arbeitzeiten und meinem Außendienst nicht in der Lage bin einige, Drogenscreenings und Termine wahrzunehmen. Bis auf ein Termin für eine Urinkontrolle, den ich nie bekommen hatte, hatte ich alle 1-2 Tage vorher den Termin abgesagt gehabt, auch wenn es der Richter irgendwie bestreitet (Laut schreiben). Doch evtl. könnte sogar meine Abteilungsleiterin die Anrufe bezeugen. 3. Mir wurde eine falsche Handynummer von der Person bei der ich mich zur Ableistung meiner Arbeitsstunden melden sollte gegeben. Was ich sogar beweisen kann. Aus diesem Grund habe ich mich gleich im Anschluss nach meiner Anhörung persönlich bei ihr im Laden vorgestellt, damit keine weiteren Missverständnisse entstehen könnten. 4. Der andere Grund weshalb ich die mir vorgegebenen Termine zum Drogenscreening absagte, war auch der, dass ich zu diesem Zeitpunkt auf Arbeit war und weder ein Auto besitze noch Führerschein habe um zum Gesundheitsamt mal schnell hinzufahren. Ich bin gerade dabei den rechten Weg zu gehen und ein produktives Mitglied dieser Gesellschaft zu werden. Nachdem mein Leben bisher fast 9 Jahre lang nur von Hartz IV, Sozialhilfe, Perspektivlosigkeit, Zeitarbeit und 1€ Jobs geprägt war. Ich wollte schon immer mal die Chance bekommen eine sinnvolle Lehre zu machen, wo mir auch liegt, da ich Handwerklich gesehen eine Null bin. Und nun wo ich die Chance dazu habe soll Sie mir nur deshalb genommen werden, weil ich meine Arbeit bzw. Ausbildung über meine Bewährungsauflagen setzte? Meine Noten in der Berufsschule sind überwiegend gut und auch auf der Arbeit weis man meine Fähigkeiten zu schätzen. Um nicht die einzige und letzte Chance zu verlieren was Sinnvolles aus meinem Leben zu machen. Den sollte ich in den Knast kommen, werde ich so eine Chance nie wieder bekommen. Danach ist mein Leben ruiniert. Und das nur weil ich etwas Tat, was heutzutage so gut wie jeder tut. Und das nur deswegen, weil ich dämlich genug war für alles gerade zu stehen? Und ehrlich war? Ist das fair? 5. Zum Abschluss will ich noch erwähnen, ich hatte schon mal bei einen vorherigen Urteil bei dem ich wegen Cannabiskonsum verurteilt bzw. nur verwarnt wurde schon eine 1 Jährige Drogenscreening Auflage gehabt, welche ich von Anfang an mit Erfolg bestand. Nur war ich damals Arbeitslos und hatte dem entsprechen genug Zeit, um beim Gesundheitsamt die Termine einzuhalten. Es ist echt ironisch, dass man anscheinend bessere Chancen hat solche dämlichen Auflagen als Hartz IV Empfänger zu erfüllen, als wenn man einer produktiven Tätigkeit nachgeht und wegen Zeitmangel und der Angst davor, dass man seine Ausbildungsstelle deswegen verliert. Meiner Kenntnis nach geht nun mal Arbeit/Ausbildung vor. So kenne ich das auch aus anderen Urteilen. Mit freundlichen Grüßen aus dem Main-Tauber-Kreis R.S.

Und genau zum gleichen Thema, ebenfalls gestern, kam folgender Kommentar hier im DHV-Blog:

Am Samstag hat es leider eine Bekannte von mir erwischt. 1 Jahr und 7 Monate auf Bewährung (4 Jahre), laut Bewährungshelfer wurden Spuren von THC nicht in Blut und Haaren aber im Urin gefunden. Die Frau wurde am Samstag ohne vorherige Gerichtsverhandlung von der Polizei direkt in die JVA gebracht, sie hatte 2 Jobs, ihre 8-jährige Tochter ist nun plötzlich allein und auf die Hilfe von Freunden angewiesen. Beim Amtsgericht Landshut (Bayern) scheint Rechtsbeugung an der Tagesordnung zu sein 🙁
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