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Beweisverwertung nach illegaler Hausdurchsuchung möglich

Autorenbild: Eric wrigthEric wrigth

Am Dienstag veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, nach der Beweismittel, die bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden werden, verwertet werden dürfen.


Im vorliegenden Fall wurde die Hausdurchsuchung wegen des Verdachts durchgeführt, der Beschuldigte handele im Internet u.a. mit gefälschten Uhren. Es wurde nichts Dahingehendes gefunden, das Verfahren wurde eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2005 selbst festgestellt, dass diese Hausdurchsuchung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war. Dummerweise wurden bei dieser Durchsuchung 465 Gramm Haschisch gefunden. Nun urteilte das höchste deutsche Gericht, dass diese “illegalen Beweise” durchaus verwertet werden dürfen. Das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung wiege in diesem Fall höher als die Grundrechtsverletzung.

Gerade im Zusammenhang mit Drogendelikten ist schon länger unklar und strittig gewesen, wann bzw. ob Beweise aus nicht korrekten Hausdurchsuchungen verwertet werden dürfen und wann nicht. Schließlich gab es auch schon anders lautende Urteile, s. z.B.:

Für mich ist das ganze vor allem deshalb interessant, weil gerade im Drogenbereich oft bei kleinsten Anlässen Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, die ich oftmals für illegal halte. Was ist mit einer Hausdurchsuchung in Bayern bei jemandem, der ein halbes Gramm Haschisch dabei hatte? Das ist im Süden ganz normal:

Kempten (bec), 04.06.2009 Drogen: Wann darf die Polizei ins Haus? – Durchsuchung – Ermittlungen schon beim kleinsten Fund (…) Manchmal wird aus einem kleinen Fisch ganz schnell ein ganz großer. Die Polizei hat diese Erfahrung vor allem in der Drogenszene schon oft gemacht: Nämlich, wenn aus einem vermeintlichen Gelegenheits-Kiffer plötzlich ein Drogendealer wird, der seine Ware auf der hauseigenen Plantage anbaut und dann für viel Geld verkauft. Haus- oder Wohnungsdurchsuchungen sind für die Beamten ein probates Mittel, um solchen Machenschaften auf die Spur zu kommen. Das stellten jetzt auch zwei junge Männer fest, die die Schleierfahndung Pfronten jeweils mit geringen Mengen Haschisch aufgriff. (…) Zudem sei der Besitz von Drogen generell eine Straftat, die immer Ermittlungen nach sich ziehe – und in aller Regel eben auch eine Durchsuchung. (…)

Und was ist mit den Razzien bei den Kunden des online-Growshops Catweazel? Schon das Bestellen von legalem Pflanzenzuchtzubehör hatte Anfang 2008 zu einer Welle von Hausdurchsuchungen geführt.

Ich halte in beiden Fällen die Hausdurchsuchungen für illegal und suche schon lange nach einem passenden “Catweazel-Fall”, der gegen die entsprechende Hausdurchsuchung vorgeht – so wie es auch der Betroffene im aktuellen Fall gemacht hat. Jemanden zu finden, der sich einen teuren und vermutlich jahrelangen Rechtsstreit ans Bein bindet, ist natürlich schwer genug. Wenn der Betroffene aber damit rechnen muss, dass ihm das im dazugehörigen Strafverfahren gar nichts bringt, weil die Beweise dann doch verwertet werden, ist es fast unmöglich. Am Ende sagen zu können, dass man eigentlich Recht hatte, reicht eben nur ausgesprochenen Dickköpfen mit starkem Rechtsempfinden aus. Trotzdem werden wir an dem Thema dran bleiben, damit die Polizei wenigstens bei späteren Fällen näher am Recht agiert. Wenn sich niemand gegen solche Willkürakte von Polizei, Staatsanwälten und Richtern wehrt, werden die demnächst überall in die Wohnungen spazieren, wie sie wollen. Ähnliches gilt übrigens für “Erkennungsdienstliche Behandlungen” mit Fingerabdrücken und Fotos wegen geringer Mengen Cannabis.

Mich macht das Urteil fassungslos, ich bekomme den etwas ausgelutschten Begriff “Bananenrepublik” nicht aus dem Kopf. Wo leben wir eigentlich? Rechtstaat? Hallo?

 

Siehe auch:

Das Verfassungsgericht erklärt die Verwertung von Zufallsfunden zur Regel – und damit das Verbot zur Ausnahme. Umgekehrt wäre es richtig gewesen. (…)
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