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Bewährung: Bei Feierabendjoint droht Knast

Menschen auf Bewährung sind Menschen zweiter Klasse. Wenn sie noch einmal als einfache Cannabiskonsumenten auffallen, müssen sie oft um ihre Freiheit bangen.


Während es bei bislang “unbescholtenen Bürgern” strafrechtlich nicht dramatisch ist, wenn sie mal mit 10 oder 20 Gramm Cannabis erwischt werden, kann das bei Menschen auf Bewährung zu einer sofortigen Haftstrafe führen.

Von einem solchen Fall berichtet heute die Allgäuer Zeitung. Bei zwei “Alt-Hippies” waren zusammen knapp 300 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch gefunden worden – Handel konnte ihnen jedenfalls nicht nachgewiesen werden. Die beiden “Zopfträger” waren polizeibekannt, einer hatte aber keine Vorstrafen. Sie mussten sich wegen “fortgesetztem Drogenkonsum” verantworten. Sie wurden zu einer Geldstrafe von 2.000 bzw. 5.000 Euro verurteilt – und zu jeweils 2 Jahren Knast auf 5 Jahre (!) Bewährung. Die Richterin machte deutlich, eine Rückkehr zum bislang gewohnten Feierabend-Joint ende unweigerlich im Knast.

So sieht Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten in Deutschland 2008 aus.

Allgäuer Zeitung, 17.12.08, Drogen-Dunst aus Flower-Power-Zeit

 
 
 

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