Ende November hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in einem Cannabisverfahren einen Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller in Bernau gestellt, weil dieser regelmäßig öffentlich das bestehende Cannabisverbot kritisiert und für verfassungswidrig erklärt. Der DHV hatte über das Verfahren in den DHV-News #272 berichtet und in einer Pressemitteilung den Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz angeprangert. Ziel der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder war es, dass Richter Müller das betreffende Verfahren gegen den Angeklagten nicht führen darf und ausgetauscht wird.
Dieser Antrag auf Befangenheit ist laut Pressesprecher des Amtsgerichts Bernau von der dort zuständigen Richterin abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landgericht Frankfurt/Oder eingelegt.
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