Antworten der SPD und der Grünen auf DHV-Protestmailer Bayern
- Eric wrigth
- 9. Nov. 2010
- 4 Min. Lesezeit
Nach der SPD-Fraktion im bayrischen Landtag haben nun auch die Grünen auf die DHV-Protestaktion gegen die harte bayrische Drogenpolitik reagiert. Während die Antwort der SPD sehr verhalten ausfällt, stimmen die Grünen dem Protest inhaltlich zu. Bei dieser Gelegenheit bitte ich nochmal alle, die bisher nicht teilgenommen haben, jetzt beim Protestmailer Bayern mitzumachen, damit auch die CSU und die Regierung des Freistaates begreifen, dass sie am Volk vorbei regieren. Hier die Antworten von SPD und Grünen:
SPD-Fraktion:
29.10.2010 Cannabiskonsumenten in Bayern Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Anfrage bezüglich der Bayerischen Drogenpolitik erhalten und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen: Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt in der Sucht- und Drogenpolitik nach wie vor auf die vier Säulen Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung. Dabei wollen wir suchtstoffübergreifend die strukturelle Prävention und den Kinder- und Jugendschutz stärken, Abhängigkeiten senken sowie die Reintegration ermöglichen. Die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabis-Arzneimitteln sollen in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickelt werden. Es ist unstrittig, dass die Wirkung von Alkohol mindestens so schädlich ist, wie diejenige von Cannabis. Eine weitergehende Liberalisierung des Cannabiskonsums wäre aber trotzdem der falsche Ansatz. Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird sich auch nicht für eine entsprechende Initiative im Bundesrat stark machen. Das Problem, dass in Bayern der Konsum von Cannabis-Produkten besonders restriktiv ver-folgt wird, ist uns bekannt. Wir treten deshalb für eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern ein, müssen aber zu bedenken geben, dass an der bisherigen restriktiven Praxis nicht nur die Staatsanwaltschaften und die Polizei beteiligt sind, sondern auch un-abhängige Gerichte, was die politische Einflussnahme erschwert. Mit freundlichen Grüßen Kathrin Sonnenholzner, MdL Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion
Grüne Fraktion:

Thomas Mütze, MdL Bayern, Bündnis 09/Die Grünen
09.11.2010 Ihre Serienmail „Schluss mit Krimi! – Verfolgung von Cannabiskonsumenten in Bayern beenden!“ Sehr geehrter Herr Wurth, sehr geehrte Damen und Herren, in Ihren Serienmails, die uns seit vier Wochen erreichen sprechen Sie ein mir gut bekanntes Problem an. Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Januar 2009 den Antrag „Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch entkriminalisieren – Glaubwürdige und am Menschen orientierte Cannabisprävention umsetzen“ gestellt, er ist unter dem Link http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611762.pdf zu finden. Ich schließe mich der Meinung der Bundestagsfraktion an, dass der Ansatz, mit Hilfe des Strafrechts den Konsum von Cannabis zu verhindern, den Nachweis seiner Wirksamkeit bislang schuldig geblieben und faktisch gescheitert ist. Trotzdem überwiegen bislang immer noch die ordnungspolitischen bzw. repressiven Instrumente gegenüber den gesundheitspolitischen. Dieser Umstand behindert eine glaubwürdige Cannabisprävention mit dem Ziel der Reduzierung des riskanten Gebrauchs. In einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) wurde festgestellt, dass in den Bundesländern eine „deutlich unterschiedliche“ Anwendung des § 31 a BtMG erfolgt, was als „problematisch“ hinsichtlich der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewertet wird. Danach erfolgte nur in 20 % der untersuchten Straffälle von Cannabis-Missbrauch eine in etwa gleiche Strafverfolgungspraxis, in ca. 80 % der Fälle wurden die Straftaten (vor allem von Jugendlichen und Heranwachsenden) sehr unterschiedlich behandelt. Das ist aus Gründen der einheitlichen Rechtsverhältnisse in der Bundesrepublik abzulehnen. Deswegen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag in der letzten Legislaturperiode die Staatsregierung aufgefordert sich für eine bundeseinheitliche Regelung der Strafverfolgungspraxis im Bereich des § 31 a BtMG im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung einzusetzen. Außerdem hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag unter meiner Federführung vor drei Jahren eine Interpellation zu Drogen, Sucht, Suchthilfe und Prävention in Bayern an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Diese Interpellation ist im Internet unter dem Link https://www.bayern.landtag.de/intranet/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004000/0000004268.pdf einsehbar. Über eine Million Menschen in Bayern sind Süchten unterworfen. 2007 gab das Institut für Therapieforschung etwa 36.000 Menschen als abhängig von Cannabisprodukten an. In den Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen findet man im Gegensatz zur Politik der Bundesregierung nur drei Säulen: Prävention, Repression und Hilfe. Wobei Repression interessanterweise gleich an zweiter Stelle steht. Die vierte Säule der Überlebenshilfe fehlt. Der Besitz von geringen Mengen Cannabis zum eigenen Konsum ist straffrei. Am Straßenverkehr darf man aber solange der Cannabis Wirkstoff THC im Blut nachweisbar ist nicht teilnehmen. Hier wird die Diskrepanz bei der Behandlung unterschiedlicher Suchtformen deutlich. Forscher haben sich dafür ausgesprochen im Straßenverkehr einen Grenzwert für THC einzuführen. Das Limit soll zwischen sieben und zehn Nanogramm pro Milliliter Blut betragen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass der Grad an Beeinträchtigung in diesem Bereich jenem von 0,5 Promille Alkohol entspricht. Die sehr verfeinerten Nachweismethoden beim THC widersprechen auch dem Ziel des Gesetzgebers Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis verkehrsrechtlich zu ahnden, nicht aber einen länger zurückliegenden Konsum. Gerade aber unter diesem Aspekt muss das ausschlaggebende Kriterium die Fahrtüchtigkeit sein, egal welches Suchtmittel konsumiert wurde, denn Autofahren ist unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss bis zu einem gewissen Grad ja auch erlaubt. Eine Kriminalisierung des Eigenverbrauchs lehne ich ab, wir brauchen eine bundesweit gültige Höchstgrenze für Eigenverbrauchsmengen, so wie es das Bundesverfassungsgericht von der Innenministerkonferenz gefordert hat. Dies vollständig umzusetzen wurde bisher vernachlässigt, aber wie Sie oben ja schon gelesen haben, arbeiten Grüne Fraktionen daran, dass die Situation besser wird. Gerne können Sie diesen Brief in jedweder Form weiterleiten und auf Ihrer Homepage veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen THOMAS MÜTZE BAYERISCHER LANDTAG Fraktionsvorsitzender, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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