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AutorenbildEric wrigth

Anhörung im Bundestag: Stellungnahme DHV/Georg Wurth

Hier meine Stellungnahme für die Anhörumg am Mittwoch im Bundestag.


In der Anhörung selbst werde ich nicht viel zu Wort kommen. Vielleicht 2-3 Fragen, kurze Antworten. Umso wichtiger, dass meine Stellungnahme auf der Seite des Bundestages dokumentiert ist. Dort findet ihr auch 4 weitere Stellungnahmen, eine Pro, drei Contra.

Der Antrag der LINKEN “Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs”, um den es bei der Anhörung geht, findet ihr hier. Es geht dabei nur am Rande um die Gefährlichkeit von Cannabis (im Vergleich zu Alkohol), von daher ist der Titel der Anhörung “Wie gefährlich ist Cannabis?” irreführend.

Hier meine Stellungnahme im Volltext:

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 25. Januar 2012 – Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs – BT-Drs. 17/7196 Petition „Cannabiskonsumenten entkriminalisieren“ Der von der Fraktion Die Linke eingebrachte Antrag ist weitgehend deckungsgleich mit meiner Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten, die mittlerweile von über 31.000 Menschen unterzeichnet wurde, s. Anhang. Die Petition wird deshalb im Petitionsausschuss erst nach Abschluss der Beratungen des Linken-Antrags im Gesundheitsausschuss beraten. Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht Die in der Begründung zum Antrag erwähnte EMNID-Umfrage des DHV hat ergeben, dass das derzeit harte Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung findet. Die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage hänge ich ebenfalls an, insbesondere die Parteienpräferenz der Befragten. Weitere Daten können gerne bei mir angefordert werden. „Wie gefährlich ist Cannabis?“ Unter dieser Überschrift wurde die Anhörung auf der Homepage des Bundestages angekündigt. Das halte ich für irreführend. Diese Frage wird nur am Rande in der Begründung des Antrags angesprochen, hat aber wenig mit den konkreten Forderungen des Antrags zu tun. Dennoch möchte ich wegen der gewählten Überschrift kurz darauf eingehen. Natürlich ist Cannabis nicht völlig ungefährlich. Es gibt Konsumenten, die abhängig werden, problematische Konsummuster oder psychische Probleme entwickeln. In Bezug auf den Vorliegenden Antrag zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten stellt sich jedoch die Frage: Ist Cannabis so gefährlich, dass im Vergleich zu Alkohol eine strafrechtliche Verfolgung der Konsumenten gerechtfertigt ist? Das ist m.E. nicht der Fall. Auch wenn Cannabis bei einzelnen Risikofaktoren schlechter abschneidet (psychische Probleme bei jungen Menschen, Atemwege), so sind die Auswirkungen des Alkoholkonsums (stärkere Abhängigkeit, Schädigung von Organen, Tote) unter dem Strich deutlich negativer. Ich glaube nicht, dass sich heute noch viele Experten finden, die die Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten aus medizinischer Sicht für begründbar halten. Wer keine Verfolgung von Alkoholkonsumenten fordert, dies aber bei Cannabis wegen der „Gefährlichkeit“ aufrecht erhalten will, macht sich unglaubwürdig. Ist die Verfolgung von Cannabiskonsumenten überhaupt geeignet, den Konsum zu verringern und damit auch problematische Fälle zu verhindern? Es gibt keine Studien, die das belegen, aber mehrere Studien und Indizien, die darauf hindeuten, dass strafrechtliche Maßnahmen keinen Einfluss auf den Cannabiskonsum der Bevölkerung haben. Die „Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit“ des Schweizer Nationalrates kam in einem Bericht vom 30.04.1999 zu dem Ergebnis: „Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel […] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht“. Positive Auswirkungen der Verfolgung von Cannabiskonsumenten sind also nicht nachweisbar. Sind Cannabiskonsumenten in Deutschland entkriminalisiert? Immer wieder wird behauptet, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland entkriminalisiert, weil es die „Geringe-Menge-Regelungen“ in den Bundesländern gibt, nach denen Verfahren wegen geringer Mengen Cannabis eingestellt werden können. Die Praxis sieht aber anders aus. Selbst in den Fällen, die wegen geringer Mengen von den Staatsanwälten eingestellt werden, wird zunächst ein Strafverfahren eröffnet. Zum Teil geht das mit einer äußerst unwürdigen Behandlung einher. Menschen müssen sich nicht selten bei Durchsuchungen komplett ausziehen und die Untersuchung ihrer „Körperöffnungen“ über sich ergehen lassen; sie werden beobachtet und überwacht, erleiden Hausdurchsuchungen durch aggressive Polizisten, bei denen Wohnungen auf den Kopf gestellt und nachbarschaftliche Beziehungen auf die Probe gestellt werden, sie werden zur erkennungsdienstlichen Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken gezwungen. Wer das hinter sich hat, fühlt sich sicherlich nicht entkriminalisiert, auch wenn das Verfahren am Ende eingestellt wird. Oft werden die Verfahren aber auch bei geringen Mengen nicht eingestellt, z.B. wenn es sich um „Wiederholungstäter“ handelt. Immer wieder erreichen mich Berichte von hohen Geldstrafen für wenige Gramm Cannabis. Wer auf Bewährung ist, muss selbst bei geringsten Mengen mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dazu kommt, dass die Geringe Menge in den meisten Bundesländern mittlerweile mit 6 Gramm so niedrig angesetzt ist, dass viele diesen Wert überschreiten, obwohl sie nie Cannabis an andere abgeben. Angesichts der vielen Streckmittel auf dem Schwarzmarkt und der fragwürdigen Qualität der angebotenen Cannabisprodukte wird bei einer guten Gelegenheit gerne auf Vorrat gekauft. So geraten unzählige einfache Konsumenten allein wegen der Definition der Geringen Menge in die Mühlen der Justiz. Zusätzlich hat sich das Führerscheinrecht zu einer Art Ersatzstrafrecht entwickelt. Es geht nicht nur darum, wie bei Alkohol berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch völlig nüchternen Fahrern den Führerschein zu entziehen, weil sie unwirksame THC-Restwerte im Blut haben oder weil sie „regelmäßig“ Cannabis konsumieren, z.B. jedes Wochenende. Das ist eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Alkoholkonsumenten, die sich nur als Strafmaßnahme gegen Cannabiskonsumenten verstehen lässt. Nicht selten verlieren die Betroffenen ihre Arbeitsstellen, weil sie dort auf den Führerschein angewiesen sind. Mit 100.000 Strafverfahren pro Jahr wegen konsumbezogener Cannabisdelikte (ohne Handel!) wird ein riesiger Aufwand bei Polizei und Justiz betrieben, um harmlose Bürger in Schwierigkeiten zu bringen. Es gibt mehrere Millionen aktuelle Cannabiskonsumenten in Deutschland. Ca. 13 Millionen haben bereits Erfahrung mit Cannabiskonsum. Diese Menschen sind keine Kriminellen, sondern ganz normale Leute. Cannabis-Anbau zum Eigenkonsum Immer wieder wird von Politikern behauptet, man wolle nicht die Konsumenten jagen, sondern die Handelsstrukturen zerschlagen und der organisierten Kriminalität den Boden entziehen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders unverständlich, dass Konsumenten, die ihre Hanfblüten selbst zu Hause anbauen, besonders hart bestraft werden. Wer selbst anbaut, hat nach der Ernte logischerweise einen größeren Vorrat für die nächsten Monate. Schon deshalb ist das Risiko für Selbstversorger erheblich höher. Wer auch nur eine kleine Pflanze zieht, hat praktisch keine Chance, dass das Strafverfahren wegen geringer Menge eingestellt wird. Auch Haftstrafen wegen einiger Pflanzen sind keine Seltenheit. Dabei sind es gerade die Selbstversorger, die dem illegalen Schwarzmarkt Umsatz entziehen und damit auch den zum Teil zwielichtigen Händlern ihre Existenzgrundlage nehmen. Außerdem ist der Eigenanbau für viele Konsumenten die einzige Möglichkeit, sich vor den Streckmitteln zu schützen, die mittlerweile auch den Cannabis-Markt überschwemmen. Wer hart gegen den Anbau weniger Hanfpflanzen zum Eigenkonsum vorgeht, unterstützt damit den illegalen Schwarzmarkt. Zu den konkreten Forderungen des Antrags:II 1: Der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch sollte bundesweit nicht mehr strafbar sein. Diese Forderung halte ich für sinnvoll. 30 Gramm sind eine wesentlich realistischere Größe als die zur Zeit fast überall geltenden 6 Gramm. Viele Konsumenten besitzen einen Vorrat zwischen 6 und 30 Gramm. Sie sind nicht krimineller als Konsumenten mit 5 Gramm. Wer Handel treibt, müsste auch unter 30 Gramm weiterhin mit einem Strafverfahren rechnen. Die Festlegung im BtMG würde endlich eine bundesweit einheitliche Regelung schaffen. Wenn der Besitz einer Menge von bis zu 30 Gramm nicht mehr strafbar wäre, könnte auf hunderttausend Strafverfahren pro Jahr verzichtet werden, was nicht nur die Betroffenen, sondern auch Polizei und Justiz massiv entlasten würde. II 2: Cannabissamen und der Eigenanbau von Cannabis zum Eigengebrauch sollen legalisiert werden. Diese Forderungen halte ich für sinnvoll. Wie oben ausgeführt, stärkt das Verbot des Anbaus geringer Mengen den Schwarzmarkt. Mein Vorschlag wäre, eine Zahl von 5 Pflanzen pro Konsument als Grenze festzulegen, wie es z.B. Tschechien vor kurzem eingeführt hat. Allerdings sollte es eine klare Regelung geben, die die Konsumenten vollständig vor Strafverfolgung oder Bußgeldern schützt, wenn sie die Regeln einhalten. Hanfsamen sind in vielen Ländern der EU legal. Sie werden vor allem für den Anbau weniger Pflanzen zum Eigenanbau genutzt. Große Produzenten verwenden eher Stecklinge. Das Verbot von Hanfsamen richtet sich also vor allem gegen Konsumenten und sollte nicht aufrecht erhalten werden. II 3 Legalisierung von Cannabis-Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau geringer Menge, auch Cannabis-Social-Clubs genannt Diese Forderung halte ich für sinnvoll. In Belgien hat sich ein solcher Club legal etabliert und in Spanien gibt es mittlerweile hunderte solcher Clubs mit tausenden Mitgliedern. Sie stehen in engem Kontakt mit den Behörden und arbeiten mit ihnen zusammen. Sie sind nicht gewinnorientiert, haben keine minderjährigen Mitglieder und legen offen, wo und wie viel Hanf sie anbauen. Die Clubs haben Vorteile für Konsumenten, die nicht selbst anbauen können oder wollen. Vor allem aber sind sie eine gute Möglichkeit, das rechtliche Problem zu lösen, dass nur 30 Gramm Vorrat legal sein sollen, der bei privatem Eigenanbau regelmäßig überschritten wird. Die Clubs und Mitglieder könnten Produktion und Abholung der Blüten so planen, dass die Mitglieder nie mehr als 30 Gramm besitzen. II 4 Werbeverbot für Cannabis Die Frage des Werbeverbots für Cannabis stellt sich m.E. in diesem Zusammenhang nicht, da der Handel mit Cannabis laut Antrag nicht legalisiert werden soll und die Anbau-Clubs laut II 3 auch keine Eigenwerbung machen dürfen, sondern eigeninitiativ kontaktiert werden müssen. II 5 Nichtraucherschutzgesetz Selbstverständlich sollten für Cannabis und Tabak die gleichen Regeln gelten. II 6 Einführung eines wissenschaftlich begründeten THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr. Diese Forderung halte ich für außerordentlich wichtig. Eine solche Regelung würde einerseits die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten und andererseits die Diskriminierung von nüchternen Cannabiskonsumenten über das Führerscheinrecht beenden, s. o. Anlagen: Petition „Cannabiskonsumenten entkriminalisieren“ EMNID-Umfrage zur Cannabispolitik – Parteienpräferenz
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